Von: ka
Bozen – Die Verordnung Nr. 6 zu den Corona-Sicherheitsprotokollen im Bildungsbereich ist veröffentlicht. Auch Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Test beim Schul-Screening dürfen in Präsenz bleiben.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute Abend (4. Februar) die Verordnung Nr. 6 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unterzeichnet. Mit dieser Verordnung werden die am Mittwoch, 2. Februar vom italienischen Ministerrat beschlossenen Sicherheitsvorkehrungen im Bildungsbereich übernommen.
Testscreening-Programm ermöglicht zusätzliche Präsenz
Über die staatlichen Regeln hinaus, dürfen in Südtirol auch jene Kinder und Jugendliche weiterhin im Präsenzunterricht bleiben, die ansonsten in den Fernunterricht wechseln müssten: Voraussetzung dafür ist, dass sie am freiwilligen Testscreening-Programm der Südtiroler Schulen teilnehmen – selbstredend mit einem negativen Testergebnis.
Kleinkinderbetreuung und Kindergarten
In den Kindergärten werden die Aktivitäten bis zu vier positiven Corona-Fällen in der Gruppe in Präsenz fortgesetzt. In diesen Fällen müssen die pädagogischen Fachkräfte bis zum zehnten Tag nach Bekanntwerden des letzten positiven Covid-19-Falls eine FFP2-Maske tragen. In diesen Fällen ist auf jeden Fall ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test oder ein selbst durchgeführter Antigentest beim ersten Auftreten von Symptomen und, falls die Symptome noch vorhanden sind, am fünften Tag nach dem letzten Kontakt erforderlich. Ab dem fünften positiven Corona-Fall wird der Betrieb für fünf Tage ausgesetzt.
Mit der Verordnung Nr. 6 wird das Screening zudem auf die Kindergartenkinder ausgedehnt und von deren Eltern zweimal wöchentlich zuhause bei den Kindern durchgeführt.
Grundschule
In den Grundschulen bleibt der Präsenzunterricht bei bis zu vier positiven Corona-Fällen aufrecht, unter der Voraussetzung, dass Lehrpersonen und Schulkinder, die über sechs Jahre alt sind, eine FFP2-Maske tragen, und zwar bis zum zehnten Tag nach dem letzten bestätigten positiven Covid-Fall. Sofern bei Schulkindern im Präsenzunterricht erste Symptome auftreten, müssen sie sich umgehend einem Test unterziehen (Antigen, Selbsttest oder PCR). Dieser ist – sofern die Symptome bis dahin weiter vorhanden sind – am fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit positiv Getesteten zu wiederholen.
Ab dem fünften Corona-Fall ändert sich für geimpfte oder genesene Schulkinder wenig: Sofern sie den Impfzyklus vor weniger als 120 Tagen abgeschlossen haben oder vor weniger als 120 Tage genesen sind oder sofern sie die Booster-Impfung erhalten haben, bleiben sie weiter im Präsenzunterricht. Dies gilt in Südtirol auch für Kinder, die am freiwilligen Screening der Schulen teilnehmen und ein negatives Testergebnis haben. Sowohl die Kinder (ab sechs Jahren) wie die Lehrer müssen dann für zehn Tage FFP2-Masken tragen. Alle anderen Kinder wechseln für fünf Tage in den Fernunterricht.
Mittel- und Oberschule
In den Mittelschulen und Oberschulen gilt Folgendes: Bei einem Corona-Fall unter den Schülerinnen und Schüler, bleibt der Präsenzunterricht aufrecht – sowohl die zu Unterrichtenden als auch die Lehrpersonen müssen allerdings in den zehn Folgetagen FFP2-Masken tragen. Ab zwei oder mehreren positiven Fällen unter den Schülerinnen und Schülern bleiben alle jene Jugendlichen in Präsenzunterricht, die vor weniger als 120 Tagen den Impfzyklus abgeschlossen haben oder genesen sind sowie jene, die die Auffrischungs-Impfung erhalten haben. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die am freiwilligen Screening der Schulen teilnehmen und ein negatives Testergebnis haben. Alle anderen Schülerinnen und Schüler folgen dem Unterricht für fünf Tage von zu Hause aus.
Die Verordnung Nr. 5/2022 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht. Die neuen Regeln im Bildungsbereich sind zudem auf dem Portal der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.