Von: ka
Bozen – Der Landeshauptmann hat am Freitagabend die Verordnung Nr. 29 unterzeichnet. Sie tritt am 1. September in Kraft und enthält Regeln für Südtirols Bildungswesen.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (27. August) die Corona-Verordnung Nr. 29 unterzeichnet. Sie tritt am 1. September in Kraft und regelt hauptsächlich die Green-Pass-Pflicht und die Voraussetzungen für den Unterricht in Südtirols Bildungswesen. Weiters ergänzt sie im Detail einige Punkte der Corona-Verordnung Nr. 28 vom 30. Juli 2021.
Die neue Verordnung ist wie üblich im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.