Von: mk
Bozen – Das Thema Zweisprachigkeit ist wieder einmal im Südtiroler Landtag behandelt worden. Doch das war nicht das einzige Thema bei der Aktuellen Fragestunde.
Der Süd-Tiroler Freiheit ist mitgeteilt worden, dass die Busfahrer der Linie 225 (Meran-Hafling-Vöran/Falzeben) und der Linie 156 (Tschögglberger-Linie) der deutschen Sprache nicht mächtig sein sollen. Tagtäglich komme es zu Missverständnissen, besonders mit Urlaubern aus dem deutschsprachigen Raum, berichtete Sven Knoll und fragte dazu die Landesregierung: Stimmt es, dass für die oben genannten Buslinien Fahrer tätig sind, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind? Sind die Fahrer der obgenannten Buslinien im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises? Erachtet es die Landesregierung nicht für sinnvoll, besonders für mehrheitlich deutschsprachige Gebiete, deutschsprachige Fahrer anzuwerben? Falls ja, was hindert die Landesregierung daran? Diese Situation sei auch für den Tourismus ein Problem.
Man sei der Sache nachgegangen, berichtete LR Daniel Alfreider, es würden nun auch Kontrollen durchgeführt, auf allen Linien. Auch jene, die nachträglich in diesen Sektor kämen, müssten die entsprechenden Nachweise haben. Man werde auch den Konzessionär in die Pflicht nehmen und man werde auch bei den nächsten Ausschreibungen darauf achten. Er hoffe, dass sich mehr lokales Personal für diese Stellen bewerbe.
Brigitte Foppa bemängelte, dass die Grünen-Anfrage zur Lieferung von Covid-Schutzausrüstung an Altersheime und Hausärzte noch nicht beantwortet wurde, und legte folgende Fragen nach: Wann, von wem und an wen erging der erste Auftrag, die Schutzmasken aus der Oberalp-Lieferung an die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften, des Bozner Sozialbetriebes und die privaten Dienstleister im Sozialbereich zu verteilen? Wie viele dieser Masken wurden insgesamt an diese drei Dienste verteilt? Wie viele Angestellte und wie viele Betreute in Einrichtungen der Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften, des Bozner Sozialbetriebes und der privaten Dienstleister im Sozialbereich wurden insgesamt positiv auf Covid getestet? Welcher Prozentsatz ist das im Verhältnis zum gesamten Personal bzw. zur Gesamtzahl der betreuten Personen der genannten Dienste? Worin besteht der Unterschied in der Infektionsgefahr zwischen einer Angestellten im Sanitätsbereich, die Covid-Patienten betreut und einer in einer sozialen Einrichtung, die dieselbe Aufgabe erledigt?
LR Arnold Schuler wies darauf hin, dass sich auch der Untersuchungsausschuss mit dieser Frage befasse. Vom Zivilschutz seien lediglich 20 Schutzmasken an ein Kleinkinderheim geliefert worden. Über die Lieferung von Oberalp habe der Zivilschutz keine Informationen. Bei der Ansteckungsgefahr bestehe sehr wohl ein Unterschied zwischen einer Psychologin im Altersheim und einer Pflegerin im Krankenhaus. Foppa bemängelte, dass die Anfrage nicht dem richtigen Landesrat zugewiesen wurde. Außerdem seien solche Anfragen nützlich für die Arbeit im Untersuchungsausschuss.
Die österreichische Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Sektoren ein Konzept entwickelt, wie die heurige Wintersaison in Sicherheit von statten gehen kann, berichtete Helmut Tauber. Auch in Südtirol besteht diese Notwendigkeit, da die Tourismusbetriebe Planbarkeit benötigen und sich in diesem Sinne bestmöglich und rechtzeitig vorbereiten möchten, das Konzept und allfällige Maßnahmen aber noch nicht bekannt sind. Tauber ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Wann ist in Südtirol spätestens mit einem solchen Sicherheitskonzept für den Winter zu rechnen? Ist eine neue, effizientere Teststrategien in Hinblick auf den Winter vorgesehen und wann ist damit zu rechnen? Sind finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe vorgesehen, die aufgrund neuer Maßnahmen ihre Tätigkeit einschränken müssen?
LR Arnold Schuler sah die Entwicklung in Europa mit Besorgnis. Auch in Südtirol würden die Zahlen steigen. Trotzdem müsse man schauen, die Situation so gut wie möglich unter Kontrolle zu halten, um nicht in dieselbe Situation wie Länder zu geraten, für die eine Warnung ausgesprochen wurde. Eine Task Force habe ein Sicherheitskonzept ausgearbeitet, das dem Sanitätsbetrieb weitergeleitet worden sei. Man warte noch auf die Antwort. Man werde so viele Tests wie möglich machen. Dem Sanitätsbetrieb obliege es, Testzentren in verschiedenen Gemeinden einzurichten. An Wirtschaftsmaßnahmen werde man denken, sobald man die Situation einschätzen könne.
Maria Elisabeth Rieder erinnerte an den Landtagsbeschluss vom Jänner 2020, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, zu prüfen, ob den öffentlich Bediensteten die Abfertigung vorgestreckt werden kann. LH Kompatscher habe im Juni berichtet, dass die Überprüfung erfolgt sei, dass man aber noch auf ein Rechtsgutachten warte. Rieder fragte nun, ob dieses Rechtsgutachten inzwischen vorliege und ob es auf Staatsebene diesbezüglich Entwicklungen gegeben habe. Das Gutachten werde für Mitte Oktober erwartet, antwortete LH Arno Kompatscher. Auf Staatsebene habe es bislang keine Neuerungen gegeben. Es bahne sich aber eine Neuerung an, an der alle öffentlichen Verwaltungen derzeit arbeiteten. Die Landesregierung halte jedenfalls an einer Südtiroler Lösung fest.
Viele Wohnungen des WOBI oder der Gemeinde in Bozen stünden leer, nachdem ein Mieter sie verlassen habe, weil er nicht mehr die Voraussetzungen dafür habe, bemerkte Diego Nicolini. Außerdem würden sich viele Bürger an die Ämter wenden, um eine Erklärung für das für sie schwer verständliche Punktesystem zu bekommen. Nicolini fragte, wie viele Wohnungen derzeit leer stünden, aus Sanierungs- oder anderen Gründen, ob eine provisorische Besetzung durch Mieter mit den entsprechenden Voraussetzungen denkbar wäre und wie man das Punktesystem transparenter und verständlicher gestalten könnte. Derzeit seien es 398 Wohnungen, die instandgesetzt werden müssten, antwortete LR Waltraud Deeg., wobei einige davon nicht zur Verfügung stünden, weil es sich um Untergeschosse handle oder weil sie für das Militär reserviert seien. Man arbeite daran, damit die Sanierungen schneller erfolgen können. Eine provisorische Zuweisung sei vom Gesetz nicht vorgesehen. Aufgrund des Datenschutzes sei es nicht möglich, alle Details der Rangordnung zu veröffentlichen. Die Gesuchsabgabe wolle man entflechten.
Personen in Lohnausgleich oder solche, die wegen der Krise ein Arbeitsverhältnis nicht beginnen konnten, hatten nur Anrecht auf Covid-Sofortmaßnahmen des Landes (500 € bzw. Mietbeihilfe), wenn sie zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch in dieser Situation waren, bemerkte Maria Elisabeth Rieder. Wer z.B. die Arbeit am 4. Mai beginnen bzw. wieder aufnehmen konnte, fällt durch den Rost, während andere Gesuche, die nur zu spät eingereicht wurden, nun nochmals bearbeitet werden. Rieder stellte dazu folgende Fragen: Entspricht dieser Sachverhalt der Wahrheit? Werden verspätete Gesuche bearbeitet? Wird jenen BürgerInnen, die für einen gewissen Zeitraum Anrecht auf die Soforthilfe hatten, die Möglichkeit gegeben, ein Gesuch rückwirkend einzureichen? Wenn ja, wie werden die BürgerInnen darüber informiert? Wenn nein, warum nicht? Ein Gesuch habe man bis 30 Juli abgeben können, antwortete LR Waltraud Deeg. Voraussetzung waren Lohnausgleich oder Arbeitslosigkeit. So hätten bereits 1250 Familien eine Soforthilfe und 6000 eine Mietbeihilfe erhalten, für insgesamt 9 Mio. Euro. Eine rückwirkende Unterstützung sei nicht nachvollziehbar. Sozialbeihilfen würden immer von den vergangenen drei Monaten ausgehen, so gebe es immer eine Unterstützung, ohne dass sich die verschiedenen Maßnahmen überlagerten.
Die Schulleitung des Oberschulzentrums Schlanders hat ein detailliertes Konzept ausgearbeitet, um den Schülern ─ unter Einhaltung von Sicherheitsstandards — einen größtmöglichen Präsenzunterricht zu gewähren, berichtete Sven Knoll. So wurden unter anderem unterschiedliche Schulstunden eingeführt, um Fahrschüler bestmöglich auf so viele Transportlinien als möglich aufzuteilen. Die Landesschuldirektion hat diese Pläne aber über den Haufen geworfen und fordert mehr Fernunterricht bzw. dass maximal 70 Prozent der Fahrschüler die Schule gleichzeitig betreten. Knoll richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Welche sind die konkreten Gründe für diese Entscheidung? Warum beruft sich die Landesschuldirektion nur auf die Fahrschüler, die damit diskriminiert werden? Stimmt es, dass dem Schulrat mit Absetzung und Disziplinarmaßnahmen gedroht wurde, wenn die Vorgaben der Landesschuldirektion nicht befolgt werden?
Es gebe mehrere Gründe für die Entscheidung, antwortete LR Philipp Achammer. Man wollte eine einheitliche Regelung für alle Schulen. Es gehe darum, Ansammlungen zu vermeiden, auch bei der Schülerbeförderung. In kleineren Schulzentren gebe es eine andere Lösung, aber bei den Oberschulen wolle man einheitliche Bleiben und habe sich für den Schlüssel 70/30 entschieden. Es gebe eine gewisse Anzahl von Fällen in den Oberschulen, daher wolle man noch nicht davon abrücken, auch um Quarantänesituationen zu vermeiden. Das Oberschulzentrum Schlanders sei darauf hingewiesen worden, auch auf die rechtlichen Folgen, falls sich jemand nicht an die Bestimmungen halte. Die Situationen in Schlanders und Bozen seien nicht vergleichbar, erwiderte Knoll, und der Präsenzunterricht sollte die Vorzugsschiene sein. Die Coronamaßnahmen müssten nachvollziehbar sein, sonst würden sie nicht mehr eingehalten.
Auf Bitte von Andreas Leiter Reber erklärte sich LH Kompatscher bereit, dem Plenum über die Aussprache in der Regionenkonferenz über die neuesten Covidmaßnahmen der Staatsregierung zu berichten. Dieser Bericht erfolgt morgen.
Riccardo Dello Sbarba erinnerte daran, dass der Staat vor drei Jahren die rechtliche Grundlage dafür geschaffen hat, das Konservatorium ein eine Musik-Fakultät der Uni Bozen umzuwandeln. Dello Sbarba fragte nach dem Stand der Dinge: Wie weit sind die Verhandlungen gediehen? Gibt es ein Einvernehmen für ein neues Statut der Uni und was beinhaltet es? Bis wann ist mit einer Umwandlung in eine Fakultät zu rechnen?
Die Änderungen am Universitätsstaut müssten von der Universität und dem Konservatorium gutgeheißen werden, antwortete LH Arno Kompatscher. Bislang gebe es noch keine Einigung. Es sei ein komplexes Problem, hier müssten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden. Die Landesregierung stehe ständig in Kontakt mit Ministerium, Uni und Konservatorium und versuche, eine Mittlerrolle einzunehmen. Eine Schwierigkeit liege bei Besoldung und Einstufung der Lehrkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung nicht als Uni-Professoren, sondern als beauftragte Professoren eingestuft würden. Immer, wenn es um Übergänge ans Land gehe, gebe es auch Befürchtungen und Sorgen. Wenn es klappe, habe Südtirol die einzige Musikfakultät Italiens, und das sei eine große Errungenschaft für Autonomie und Musikwelt. Mit den Professoren habe er sich noch nicht getroffen, denn das wäre nicht korrekt gewesen, das wäre als Werbung verstanden worden. Sobald es ein Basisabkommen gebe, werde er sich mit ihnen treffen.
Für die Entsorgung von Reifen ist die Begleichung des PFU-Beitrags („pneumatici fuori uso“) vorgesehen, bemerkte Gerhard Lanz. Auch für die 10 bis 20 Prozent der Neureifen, die aus dem Ausland importiert werden. Einkäufer, wie Kfz-Werkstätten, müssen sich zudem in ein staatliches Konsortium eintragen, welches Abhol- und Entsorgungsdienst übernimmt. Die Dienstleistung der Abholung ist also bereits im Voraus bezahlt. Das Endlager der Reifen befindet sich in Genua; dieses ist leider immer wieder voll, so dass der Entsorgungsdienst nicht durchgeführt werden kann. Lanz ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Ist Ihnen bekannt, dass es seit Längerem Probleme bei der Abholung der Altreifen gibt? Gibt es eine Möglichkeit auf staatlicher Ebene zu intervenieren, dass das Endlager seine Kapazität den Marktbedingungen anpasst? Gibt es Initiativen auf Landesebene, um z.B. mit einem Zwischenlager die Situation zu lösen? Gibt es Initiativen auf Landesebene, um Betriebe zu unterstützen, die die Kosten für die Entsorgung bereits vorgestreckt haben und durch das „Nicht-Funktionieren” des Dienstes nun eigene Lagerkosten etc. haben? Ist garantiert, dass Betriebe in Südtirol nicht mit Problemen/Strafen etc. zu rechnen haben, die aufgrund der Zwischenlagerung von Altreifen entstehen könnten?
Er kenne das Problem, antwortete LR Giuliano Vettorato. Altreifen seien als Sondermüll eingestuft und müssten vom Hersteller entsorgt werden. Ein Bürger könne Altreifen in den Recyclinghof bringen, ein Betrieb müsse sich an die Entsorgungskonsortien wenden. Es gebe private und gebührenpflichtige Zwischenlager, mehr sei derzeit nicht möglich. Vettorato bot Lanz an, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.
Riccardo Dello Sbarba erinnerte daran, dass die Konzession für den öffentlichen Personennahverkehr am 18. November verfällt. Danach müsse der Dienst neu ausgeschrieben oder, wie vom Landtag gefordert, an eine Inhouse-Gesellschaft übergeben werden. Dello Sbarba fragte, was die Landesregierung für diesen bald anstehenden Termin vorhabe, ob und auf welcher rechtlichen Grundlage sie eine weitere Konzessionsverlängerung beabsichtige, ob man für die definitive Vergabe an eine Inhouse-Gesellschaft denke und ob man diese schon geplant habe.
Die bestehende Konzession sei 2009 für 9 Jahre vergeben und dann verlängert worden, antwortete LR Daniel Alfreider. Ein Wettbewerb sei wieder zurückgezogen worden. Nun hätten sich die Rahmenbedingungen geändert, auch weil der Landtag für eine Inhouselösung plädiere. Man habe dazu alle betroffenen Verbände angehört, um die beste Lösung zu finden. Das Ergebnis werde in den nächsten Wochen vorgestellt, sei zum Teil aber schon auf der Webseite des Mobilitätsressorts abrufbar. Wie man höre, orientiere man sich an der Trentiner Lösung, meinte Dello Sbarba. Ein Teil werde dem privaten Markt überlassen, präzisierte Alfreider.