Von: luk
Bozen – Das Contact-Tracing gilt als eine der wenigen erwiesenermaßen wirksamen Methoden zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. Die Grünen sehen im Ablauf der Prozeduren der Kontaktverfolgung in Südtirol Verbesserungspotential. Den Hausärzten müsste mehr Spielraum gegeben werden.
“In Südtirol ist die Nachverfolgung bereits Ende September zusammengebrochen. Sie konnte vom Sanitätsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden, weil zu personalaufwändig. Ende November sollte das Massenscreening Erleichterung bringen. Das Screening war von der Teilnahme her ein großer Erfolg. Allerdings wurde von Experten immer wieder darauf hingewiesen, dass Massenscreenings nur unter mehreren Bedingungen wirksam sein können. Eine davon ist die sofortige Versetzung in Quarantäne nicht nur der positiv Getesteten, sondern auch der Kontaktpersonen”, darauf weist die Grüne Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa hin.
Dies gelte natürlich auch für die Kontaktpersonen der von den Hausärzten mit Antigentest positiv getesteten Personen. “Die Regelung hierzu ist derzeit so, dass die Hausärzte bei positiver Antigentestung einer Person sofort die Krankschreibung vornehmen. Es erfolgt die Meldung an den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit und die betroffene Person kommt somit unmittelbar in Quarantäne. Die Hausärztin oder der Hausarzt ist aber nicht befugt, auch die Kontaktpersonen krank zu schreiben und sie auf demselben Weg in Quarantäne zu versetzen. Dies kann nur der Hygienedienst machen – und das dauert zu lange, derzeit drei bis sieben Tage. In dieser Zeit können die Kontaktpersonen unbewusst in ihrem Umfeld das Virus weiter verbreiten – zugleich können sie nicht krank geschrieben werden.” Die Nachverfolgung würde sich radikal verbessern, wenn die Hausärzte hier Handlungsspielraum erhielten, meint Foppa.
Die grüne Fraktion hat hierzu einen Antrag an die Landesregierung eingereicht, der im Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz am 16. Dezember behandelt werden dürfte.
Die Landesregierung wird darin aufgefordert, den Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin die Befugnis zu erteilen, die Kontaktpersonen von Covid19-positiv-getesteten Personen direkt krank zu schreiben und dem Dienst für Hygiene zu melden, der eine automatische Quarantäne derselben verfügt. “Eventuell dafür notwendige finanzielle Mittel müssen dafür bereitgestellt und die Allgemeinärzte organisatorisch unterstützt werden.”