Von: mk
Bozen – Trotz Verfassungsgerichtsurteil will Südtirol die Entnahme von Wolf und Bär rechtlich auf noch sicherere Beine stellen, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Befürchtet werden vor allem Klagen vor dem Rechnungshof. Um diese zu vermeiden, arbeitet das Land nun mit der Umweltschutzbehörde ISPRA an einem Leitfaden zum Umgang mit Problemwölfen.
Seit Mitte Juli dieses Jahres ist klar, dass das Landesgesetz Nr. 11/2018, mit dem der Landeshauptmann zum Schutz der Berglandwirtschaft die Entnahme von Problembären und -wölfen anordnen kann, nicht gegen das Verfassungsgesetz verstößt.
Laut Benedikt Terzer, Geschäftsführer des Jagdverbandes, herrscht trotzdem noch keine absolute Rechtssicherheit. Grund dafür liegt ist die oberste staatliche Umweltschutzbehörde ISPRA, deren „Gutachten“ laut Landesgesetz zur Ausstellung einer Abschussgenehmigung eingeholt werden muss.
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