Von: mk
Bozen – Das selbstbestimmte Leben und die Einbindung in die Gesellschaft: Diese Themen hat sich der Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderung für heuer zum Arbeitsschwerpunkt gemacht. Aufgaben und Tätigkeit des Ausschusses wurden heute von der Vorsitzenden Michela Morandini und den anderen sechs Mitgliedern der Presse vorgestellt. Es handelt sich um Sascha Planger, Forscher im Bereich Behinderung und Inklusion, sowie um Martin Achmüller, Julia Maria Binanzer, Marion Hartmann, Sergio Piccinelli und Andreas Lanthaler, Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderung und somit um die eigentlichen Fachleute auf ihrem Gebiet. Was heute bei der Pressekonferenz gesagt wurde, wurde live in Schrift und Gebärdensprache übertragen.
Morandini dankte dem Landtag und seinem Präsidenten Roberto Bizzo für die Unterstützung des Ausschusses – die Generalsekretär Florian Zelger auch für die Zukunft bestätigte – sowie dem Landesamt für Menschen mit Behinderung unter der Leitung von Luciana Fiocca für die Hilfestellung. Durch die Einsetzung dieses Ausschusses „wird endlich mit den Menschen mit Behinderung geredet und nicht mehr nur über sie“, meinte Martin Achmüller. Julia Maria Binanzer verwies auf Art. 19 der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung, der ihnen das Recht zuspricht, gleichberechtigt mit allen anderen an der Geselschaft teilzuhaben, und die entsprechenden Maßnahmen anmahnt, um dieses Recht zu gewährleisten: „Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung wählen können, wo sie leben, wie sie leben und mit wem sie leben, und dass sie dafür die nötige Unterstützung bekommen.“
Festzustellen, ob dieses selbstbestimmte Leben in Südtirol auch Wirklichkeit ist, hat sich der Ausschuss für heure zur Hauptaufgabe gemacht, erklärte Morandini. Für Herbst kündigte sie eine öffentliche Anhörung zum Thema im Landtag an. Schließlich wird ein Bericht erstellt, der auch Verbesserungsvorschläge enthalten soll.
Aufgabe des Monitoringausschusses, der mit Landesgesetz Nr. 7/2015 eingerichtet wurde, ist es, über die Einhaltung der UN-Konvention zu den Rechten der Menschen mit Behinderung zu wachen, zu Gesetzen, die diese betreffen, ein Gutachten abzugeben, zu beraten und Maßnahmen zur Chancengleichheit anzuregen. Der Ausschuss tritt vier- bis sechsmal im Jahr zusammen, einige Sitzungen sind öffentlich.