Von: mk
Bozen – Auffrischkurs bei Defibrillatoren – ja oder nein? Nachdem diese Frage bisher nicht beantwortet werden konnte, verlangt Landesrätin Martha Stocker nun Klarheit von Rom.
Trotz mehrerer Anfragen des Landes Südtirol an das Gesundheitsministerium, blieb die Frage der Verbindlichkeit des zweijährigen Auffrischkurses für die Benutzung des Defibrillators außerhalb des Krankenhauses bisher unbeantwortet.
Bei einer Tagung im vergangenen März hat Sportlandesrätin Martha Stocker die Gelegenheit genutzt, die anwesende Senatorin und ehemalige Weltklasse-Kanutin Josefa Idem mit dieser Angelegenheit vertraut zu machen. Gemeinsam mit Senator Hans Berger und einigen anderen Parlamentariern hat Idem daraufhin eine offizielle parlamentarische Anfrage eingereicht, in der die beiden Minister für Gesundheit und Sport vom Senat explizit aufgefordert werden, die delikate Angelegenheit zu klären.
Die Auffrischung der Kenntnisse über Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen bezeichnet Landesrätin Stocker als wesentlichen Aspekt der ab Juli 2017 geltenden Defibrillatorenpflicht für Amateursportvereine. Diese gewährleistet, dass bei allen Trainings und Wettkämpfen eine Person anwesend ist, die zur Benutzung der Sportanlage vorhandenen Defibrillatoren ermächtigt ist.
Die Ermächtigung ist mit dem Besuch eines spezifischen Kurses verbunden, der bisher obligatorisch alle zwei Jahre aufgefrischt werden musste. Ein Abkommen zwischen der römischen Regierung und den Regionen aus dem Jahr 2016 jedoch spricht diesbezüglich allgemein von der Anforderung, periodisch einen Auffrischungskurs zu planen. Aus dieser Formulierung geht aber nicht eindeutig hervor, ob der Auffrischkurs nur mehr eine Empfehlung oder wie bisher eine Pflicht darstellt.
“Von der parlamentarischen Anfrage versprechen wir und nun endgültige Klarheit in dieser Angelegenheit”, sagt Landesrätin Stocker.