Von: mk
Bozen – Wer sich besonders um neue Formen und um bessere Verfahren der demokratischen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Suche nach den besten Entscheidungen verdient macht, wird von der Initiative für mehr Demokratie mit der Demokratie-Rose ausgezeichnet.
Die rote Rose in einem Messglas war 1972 Teil einer künstlerischen Aktion von Joseph Beuys. Sie ist seitdem Symbol für die aus Achtung vor der Würde des Menschen betriebene Weiterentwicklung der Demokratie.
Nach den Gemeinden, die das Beteiligungsquorum abgeschafft haben, geht die Auszeichnung jetzt
an Landeshauptmann Arno Kompatscher.
„Die Initiative für mehr Demokratie würdigt Landeshauptmann Arno Kompatscher dafür, mit Überzeugung vertreten und die Mehrheit des Landtages gewonnen zu haben, die Volksbefragung zum Flugplatz-Sanierungskonzept unter den folgenden fünf wesentlichen Bedingungen eines Referendums im eigentlichen Sinne des Wortes stattfinden zu lassen“, heißt es in einer Aussendung.
Zu den wesentlichen Bedingungen zählt die Initiative einen Volksentscheid über einen Gegenstand, der in die Kompetenz der Landesregierung fällt, weiters, dass die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger vor einem endgültigen Beschluss stattfindet, dass der Ausgang der Volksbefragung für die politische Vertretung verbindlich ist, dass die Gültigkeit des Ausgangs der Volksbefragung unabhängig vom Ausmaß der Beteiligung an der Abstimmung gegeben ist und dass es eine faire und gleichberechtigte Information aller Bürger mit einem postalisch zugestellten Abstimmungsheft gibt.
Diese von Landeshauptmann Arno Kompatscher vertretene Position sei vorbildlich und beispielgebend für die Regelung der Instrumente Direkter Demokratie.
Sie beinhalte die Überzeugung, dass auch die Entscheidungen der Landesregierung dem Mehrheitswillen der Bürger entsprechen müssen und das nur der Fall sein könne, wenn diese einen Beschluss der Landesregierung unter den genannten Bedingungen dem Entscheid aller Bürgerinnen und Bürgern unterwerfen können.
Die Demokratie-Rose und die Urkunde sind heute bei einer Aussprache zum neuen Gesetz zur Direkten Demokratie dem Landeshauptmann in seinem Büro überreicht worden. Bei der Überreichung ist der Landeshauptmann ermutigt worden, sich dafür einzusetzen, dass eben diese von ihm überzeugt vertretenen Bedingungen auch in die anstehenden neue gesetzlichen Regelung der Direkten Demokratie Eingang finden und sie somit auch bei der Nutzung der direktdemokratischen Instrumente durch die Bürgerinnen und Bürger gelten.