Von: mk
Bozen – Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung heute Änderungen an der Verwaltungsstruktur vorgenommen.
Eine dieser Änderungen betrifft die Umbenennung der Denkmalschutzbehörde, die nicht mehr Landesabteilung Denkmalpflege, sondern künftig wieder Landesdenkmalamt heißt. Die für Denkmalpflege zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer erklärt die Gründe: “Nach der Wiedereinführung der Bezeichnung Landeskonservator beziehungsweise Landeskonservatorin im vergangenen Juli setzen wir mit der Umbenennung der Denkmalschutzbehörde in Landesdenkmalamt einen Weg fort, der es uns ermöglicht, nicht nur die Aufgabe und Rolle der Behörde klarer zu bezeichnen, sondern auch im europäischen Kontext eindeutig und besser kommunizieren zu können.” Hochgruber Kuenzer legt klar: “Das Landesdenkmalamt, das seinen Sitz im Ansitz Rottenbuch in Gries hat, wird von Landeskonservatorin Karin Dalla Torre geleitet, die direkt für die Unterschutzstellungsverfahren, die Genehmigungen von Maßnahmen an denkmalgeschützten Kulturgütern und den zeitweisen Kulturgüterverkehr sowie für die Eigentumsübertragungen von denkmalgeschützten Gütern im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht verantwortlich ist.” Neu benannt wird mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung auch das bisherige Amt für Bodendenkmäler, das künftig Amt für Archäologie heißt, von Catrin Marzoli geleitet wird, und gemeinsam mit dem Landesarchiv unter der Leitung von Christine Roilo und dem von Luigi Scolari geführten Amt für Bau- und Kunstdenkmäler die drei inhaltlichen Bereiche des Landesdenkmalamtes bildet. Im Zuge der Umbenennung wurden zudem die Aufgaben der Ämter angepasst und aktualisiert, vor allem im Bereich der Forschung und der Digitalisierung.
Neuerungen bringt der heutige Beschluss auch für die Abteilung Finanzen, wo die Aufgaben der vier Ämter zum Teil neu geordnet wurden. Durch die Neuordnung von Kompetenzen werden laut Generaldirektor Alexander Steiner Abläufe vereinfacht und optimiert. Zur Abteilung Finanzen gehören das Amt für Einnahmen, das Amt für Ausgaben, das Amt für Finanzaufsicht, das Amt für Haushalt und Programmierung.
Zudem wurden die Aufgabenbereiche Medienförderung und Beziehungen zu öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit in der Landesagentur für Presse und Kommunikation zugewiesen. Die Medienförderung war bisher beim Präsidium angesiedelt. In Zukunft wird die Landespresseagentur dafür zuständig sein und die entsprechenden Fördermittel bereitstellen, während die Abwicklung der Förderanträge weiterhin über das Amt für Handel und Dienstleistungen in der Wirtschaftsabteilung erfolgt.
Wie die Landesverwaltung arbeitet und strukturiert ist, geben ein Landesgesetz (Nr. 10) aus dem Jahr 1992 und das Dekret des Landeshauptmanns (Nr. 21) aus dem Jahr 1996 vor. Diese Rechtsbestimmungen umfassen auch die Listen der 44 Landesabteilungen und der verschiedenen Landesämter und Dienststellen und legen deren Aufgaben fest. Diese Listen werden bei Bedarf aktualisiert und an neue Bedürfnisse und Gegebenheiten angepasst.