Von: mk
Bozen – Die Südtiroler Landesregierung hat einstimmig beschlossen, das Ausschreibungsverfahren des öffentlichen Wettbewerbs für den Bau eines Einkaufszentrums von Landesinteresse auszusetzen. Bekanntlich hatte der Staatsrat als höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Italien nach einem zehnjährigen Rechtsstreit die Genehmigung für den Bau und die Erweiterung des Twenty in Bozen Süd als nicht rechtens eingestuft. Ursprünglich wollte die Landesregierung die Verfahrensmängel beseitigen und einen formellen Wettbewerb nachholen. Nun will sich das Land vor weiteren Schadenersatzforderungen schützen.
Konkret hat die Landesregierung eigentlich nur beschlossen, die 180-Tage-Frist auszusetzen, die in dem Beschluss vom 18. Oktober im letzten Jahr für die Durchführung der festgelegt wurde. Im Rahmen der Ausschreibung sollten die Grundvoraussetzungen festgelegt werden, die die eingereichten Projekte erfüllen müssen.
Tatsächlich aber kommt die Landesregierung ihrer Verpflichtung, Verfahrensmängel zu beseitigen, einstweilen nicht nach, zumal von den vorgesehenen 180 Tagen bereits fast 90 verstrichen sind. Das Einkaufszentrum Twenty kann in der Zwischenzeit seine Tätigkeit fortsetzen.
Die Entscheidung der Landesregierung ist trotzdem stichhaltig, weil sich das Land so vor weiteren Entschädigungsansprüchen schützt. Hintergrund ist ein neuer Rekurs der Aspiag-Gruppe vor dem Verwaltungsgericht in Bozen gegen den Beschluss der Landesregierung vom Oktober, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige. Die Aspiag-Gruppe bestritt die rechtliche Zulässigkeit der Entscheidung und vertrat die Ansicht, dass die Landesregierung die Entscheidung des Staatsrats in Wahrheit nicht umsetzt.
Laut den Anwälten der Apsiag-Gruppe bestehe die einzige Lösung darin, die Nutzung der Immobilie und die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten in dem Teil der Erweiterung zu untersagen, da es sich um städtebaulich unzulässiges Gebiet handelt und da keine Genehmigung vorliegt. Dass die Ausschreibung nachgeholt wird, reiche nicht aus, um das Urteil des Staatsrats umzusetzen.
Der Rekurs gegen die Ausschreibung könnte das Bozner Verwaltungsgericht dazu veranlassen, ein Verfahren zur Umsetzung des Urteils vom Staatsrat in die Wege zu leiten. Das hätte schwerwiegende Folgen, weshalb die Landesregierung nun beschlossen hat, die Frist für die Neuausschreibung auszusetzen.
In einem neuen Beschluss stellt die Landesregierung fest, dass eine öffentliche Ausschreibung die Teilnehmer dazu verpflichten würde, teure Dokumentationen vorzulegen. Generalsekretär Eros Magnago sieht dies ähnlich. Die Kosten für die detaillierte Ausarbeitung eines Projekts belaufen sich pro Bewerber auf rund 100.000 Euro. Falls dem Aspiag-Rekurs stattgegeben wird, könnte dies Gegenstand neuer Schadensersatzklagen gegen das Land sein.