Von: mk
Bozen – Die Reorganisation des Deutschen Bildungsressorts bringt eine einheitliche Unterteilung und bessere Übersicht mit sich. Das Konzept wurde heute vorgestellt.
Nur mehr zwei Abteilungen und vier Landesdirektionen werden künftig die Grundstruktur des Deutschen Bildungsressorts bilden. Die derzeit nebeneinander existierenden Organisationseinheiten (Inspektorate, Bereiche, Abteilungen, Fachstellen) werden nämlich neu geordnet und einheitlicher strukturiert – so sieht es das Reformkonzept vor, das Bildungslandesrat Philipp Achammer und Schulamtsleiter sowie Ressortdirektor Peter Höllrigl heute vorgestellt haben. Die Voraussetzungen dafür sollen durch die im Nachtragshaushalt enthaltene Abänderung des Gesetzes zur Führungsstruktur der Landesverwaltung geschaffen werden. Der Landtag wird sich noch im Juli dieses Jahres damit befassen, um zu gewährleisten, dass die Reorganisation so bald wie möglich angegangen werden kann.
Landesrat Achammer erinnerte daran, dass das Bildungsressort in seiner heutigen Form im Laufe der vergangenen Jahre und Jahrzehnte gewachsen ist, was dazu geführt hat, dass die heutige Struktur sehr uneinheitlich ist. Die Zielsetzung der geplanten Reorganisation sei es, die vielfältigen Zuständigkeiten und Kompetenzen zu bündeln und zusammenzuführen sowie analoge Abläufe zusammenzufassen, zugleich aber die Besonderheiten und Erfordernisse der unterschiedenen Bildungsstufen zu bewahren und berücksichtigen, erklärte der Landesrat. “Was eine gute Schulverwaltung leistet, misst sich an dem, was bei den Schülerinnen und Schülern schließlich ankommt”, räumte Achammer ein und wies darauf hin, dass zwar die Komplexität der Grundstruktur reduziert werde, nicht aber die zur Verfügung stehenden Mittel. So werden etwa alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin im Bildungsressort beschäftigt bleiben, Abteilungen und Ämter hingegen werden reduziert.
Schulamtsleiter und Ressortdirektor Höllrigl zeigte kurz die chronologische Entwicklung des Bildungsressorts auf, die zu einer Vielzahl an Strukturen mit teils unterschiedlichen Bezeichnungen geführt hat. “Vorgängerorganisationen wurden teilweise umgewandelt, und aus Körperschaften wurden Bereiche”, stellte Höllrigl fest, dadurch sei ein “Gewirr” an verschiedenen Organisationseinheiten entstanden. “Bildung darf man aber nicht parzelliert betrachten”, gab er zu bedenken, daher gelte es, Synergien zu schaffen und Gemeinsames zusammenzuführen.
Vom Bildungsressort zur Bildungsdirektion
Derzeit gehören dem Deutschen Bildungsressort das Kindergarteninspektorat, die Abteilung 16 (Deutsches Schulamt), die Fachstelle für Inklusion und Gesundheitsförderung, der Bereich Berufsbildung mit zwei Ämtern, die Abteilung 22 (Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung), der Bereich Innovation und Beratung mit sechs Fachreferaten sowie den Pädagogischen Beratungszentren und schließlich die Evaluationsstelle für die deutsche Schule als getrennte Organisationseinheiten an.
An die Stelle des heutigen Bildungsressorts tritt künftig die Bildungsdirektion. Dieser gehören nur mehr zwei Abteilungen (die Abteilung Bildungsverwaltung und die Pädagogische Abteilung) sowie vier Landesdirektionen an: Die Landesdirektion Kindergarten wird für die Kindergärten aller acht Kindergartensprengel zuständig sein, die Landesdirektion Grund-, Mittel-, Oberschule für die Schulen staatlicher Art aller 78 Direktionen, die Landesdirektion Berufsbildung für die Berufs- und Fachschulen aller 15 Direktionen und die Landesdirektion Musikschulen für die Musikschulen aller 17 Direktionen. Daneben ist noch die Evaluationsstelle der Bildungsdirektion zugeordnet und verfolgt das Ziel der Qualitätssicherung im deutschen Bildungswesen.
Aufgabe der Bildungsdirektion als übergeordnete Verwaltungseinheit wird die Abstimmung mit den bildungspolitischen Vorgaben sein. Außerdem sichert und koordiniert sie die Gesamtentwicklung des Bildungssystems.
Die Abteilung Bildungsverwaltung bündelt und verarbeitet alle Verwaltungsprozesse der vier Landesdirektionen und der Pädagogischen Abteilung, aber auch die zentral abzuwickelnden Verwaltungsprozesse für alle Kindergärten und Schulen. Sie bietet zudem spezifische Beratung in Verwaltungsfragen an. Die Pädagogische Abteilung berät und unterstützt alle Kindergärten und Schulen in Fragen der Integration und Inklusion sowie der Bildungsarbeit und des Unterrichts.
Die vier Landesdirektionen legen die strategischen Ziele und Entwicklungsschwerpunkte für den jeweiligen Bereich fest, regeln Entwicklungen an, entscheiden über Ausbildungsschwerpunkte und Fachrichtungen und erarbeiten Rahmenrichtlinien und Lehrpläne. Außerdem legen sie die Verteilung und Errichtung von Kindergärten bzw. Schulstandorten fest und definieren die Kriterien für die Zuweisung von Ressourcen.
Laut Landesrat Achammer soll die neue Grundstruktur bereits ab dem Schuljahr 2017/18 Schritt für Schritt umgesetzt werden, daher war es nötig, dass die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen so bald wie möglich verabschiedet werden.