Von: luk
Bozen – An sein Wahlversprechen vor seinem ersten Amtsantritt erinnert AVS-Präsident Georg Simeoni Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Er hat versprochen, dass Fachgutachten immer berücksichtigt werden, auch bei Entscheidungen der Landesregierung. Mit dem jetzigen Vorschlag, dass Entscheidungen der Dienststellenkonferenz nicht mehr einstimmig zu treffen sind, sondern die Ablehnung eines Amtes mit Verweis auf begründetes öffentliches Interesse übergangen werden kann, wird dieses Versprechen vergessen“, sagt Simeoni.
Heute hat der 3. Gesetzgebungsausschuss über die Änderung des Gesetzes „Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte“ (LG vom 13.Oktober 2017 Nr. 17) im Zuge der Debatte über die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz 2025 diese Änderung durchgewinkt. „Wir zählen auf eine gut überdachte Entscheidung der Landtagsabgeordneten. Eine Änderung im Sinne des Entwurfes ist ein Schaden für den Naturschutz in Südtirol“, sagt Simeoni. Es sei eine politische Entscheidung, ob man der Wirtschaft oder der Natur den Vorrang einräumen wolle. Die Gutachten der Dienststellenkonferenz sind fachliche Abwägungen und keine Bewertung der Interessen. „Dabei muss es auch bleiben. Wir befürchten, dass die Interessen der Natur mit so einer Gesetzesänderung geknebelt werden und auf der Strecke bleiben – bei positiven Gutachten haben wir Verbände auch keine Möglichkeit mehr, auf juridischer Ebene einzuwirken“, sagt Simeoni.
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2 Kommentare auf "Dienststellenkonferenz: “Wahlversprechen vergessen”"
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… der AVS, ein Verein von Bergfreunden, warum will man sich ständig politisch betätigen? Das mit den Versprechen gebrochen oder eingehalten ist ein recht infantiles Benehmen vonseiten des AVSVorsitzenden. Die Zeit bringt Rat, aber politische Entscheidungen müssen auch getroffen werden können, unabhängig, was einzele Beamte dazu sagen. Es ist auch gut, dass in Zukunft ein einziger Beamter, der dagegenstimmt, ein Vorhaben nicht mehr versenken kann. Da liegt die AVSFührung hier auf dem Holzweg, man kann nicht alle Entscheidungen den Beamten überlassen!
Da geht es nicht um einen einzelnen Beamten sondern um ein Fach-Gutachten!!
Und wer glaubst du definiert in Zukunft das “begründete öffentliche Interesse”?
Schon allein dieser Ausdruck ist beängstigend! Handelt die Politik nicht grundsätzlich im “öffentlichen Interesse”?
Wenn es eigens begründet werden muss… anscheinend nicht…
Die Politik redet von Umweltplänen, Klimaplänen, Nachhaltigkeit, Netto-Null-Versiegelung… was aber tut sie selbst?
Da ist es ganz gut dass ein “Verein von Bergfreunden” (übrigens immerhin 80.000 Bergfreunde-Mitglieder bei 538.000 Einwohnern) die Politik mal darauf hinweist, was sie eigentlich selbst wissen sollte!!