Von: mk
Bozen – Demnächst wird in Südtirol mit coronabedingter Verzögerung die Stärke der drei Sprachgruppen erhoben. Die anonyme Sprachgruppenzählung beziehungsweise das Verhältnis der Sprachgruppen (Proporz) bildet die Grundlage für die Vergabe politischer Ämter und öffentlicher Stellen. Sie wurde bisher im Zehnjahresrhythmus gemeinsam mit der Volkszählung durchgeführt. Nachdem die Volkszählung seit 2018 als jährliche Dauerzählung erfolgt, war eine Entkoppelung der Sprachgruppenzählung notwendig.
Besonderes Augenmerk auf die Anonymität
In diesem Jahr soll die Sprachgruppenzählung erstmals neben der bisherigen Form mittels Papierfragebogen auch digital durchgeführt werden. Das Landesinstitut für Statistik ASTAT, das Organisationsamt und die Informatikabteilung des Landes sowie die Informatikgesellschaft Siag sind schon seit geraumer Zeit am Werk, um die Zählung vorzubereiten. Dabei gilt der Gewährleistung der Anonymität besonderes Augenmerk.
Heute hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher einen Beschluss gefasst, der für die Sprachgruppenzählung in digitaler Form wichtig ist: Sie hat grünes Licht für die Zuweisung von 76.000 Euro an den Südtiroler Gemeindenverband gegeben, die 116 Gemeinden mit ihren Melderegistern spielen nämlich bei der Zählung eine wichtige Rolle. Die digitale Zählung wurde auf zwei Plattformen aufgeteilt, um die vollständige Anonymität der Erhebung und die Geheimhaltung der Erklärung zu gewährleisten. Für die erste Plattform sind die 116 Gemeinden mit Unterstützung des Südtiroler Gemeindenverbandes zuständig, da aus den Melderegistern die Personen erhoben werden, die zur Teilnahme an der Zählung berechtigt sind. Bei der zweiten Plattform, für die hingegen das ASTAT verantwortlich ist, geht es um die Abgabe der Erklärung zur Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen in Südtirol.
Zwei Plattformen
Die rechtliche Grundlage für die Digitalisierung der Sprachgruppenzählung hatte die Landesregierung im Vorjahr mit der Durchführungsverordnung über die “Modalitäten zur Umsetzung der Sprachgruppenzählung und die geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung der anonymen telematischen Datenerfassung” geschaffen und damit auch die Zustimmung der Datenschutzbehörde erhalten.
Die Geldmittel werden dem Gemeindenverband über eine Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2023 zur Verfügung gestellt, der die Landesregierung heute zugestimmt hat und die nun der Landeshauptmann und der Vorsitzende des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, unterzeichnen wird.