Von: mk
Bozen – Der Ausbau der Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und die Präzisierung der entsprechenden Instrumente und Verfahren entsprechen einem Grundbedürfnis der Bevölkerung. Darauf weist das Netzwerk Partizipation (NWP) in einer Aussendung hin.
Der erste Gesetzgebungsausschuss des Landtages hat im Rahmen einer umfassenden Einbeziehung der Bevölkerung sowie der Sozialpartner, der Verbände und Vereine in den letzten Jahren einen Vorschlag für die Neufassung des Landesgesetzes aus dem Jahr 2005 ausgearbeitet. Im Oktober 2016 ist dieser von den Landtagsabgeordneten Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler als Landesgesetzentwurf mit dem Titel „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ dem Landtag unterbreitet worden. Die Steuerungsgruppe des Netzwerks für Partizipation (NWP) spricht sich für die umgehende Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Landtag aus und fordert die politischen Fraktionen dazu auf, diese wichtige Weichenstellung für die demokratische Mitbestimmung in Südtirol innerhalb 2017 unter Dach und Fach zu bringen. Aus Sicht des Netzwerks für Partizipation ist die Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Fassung ganz oben in der politischen Verantwortung des Südtiroler Landtags einzureihen.
Eine ganze Reihe von Argumenten untermauere diese Position, erklärt das Netzwerk. „Die Südtiroler Bevölkerung sowie zahlreiche Verbände und Vereine haben wiederholt der Forderung nach dem Ausbau der Mitbestimmungsrechte auf der Ebene des Landtages, aber auch der Gemeinden, Nachdruck verliehen.“
Die Neufassung des Landesgesetzes sei vom ersten Gesetzgebungsausschuss im Rahmen einer umfangreichen Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie der verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte erarbeitet worden. Der Landtag sei jetzt dazu aufgerufen, die Inhalte umzusetzen, welche die Bevölkerung eingebracht hat.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte laut dem Netzwerk ein in sich stimmiges Gebäude, das die Aspekte der direkten Demokratie und Formen der Bürgerbeteiligung samt den entsprechenden Verfahren regelt. „Von großer Bedeutung für die Qualität der Mitsprachemöglichkeiten sind die vorgesehenen Garantien für die Transparenz, den korrekten Ablauf von Beteiligungsverfahren und die ausgewogene Information. Beteiligungsprozesse müssen den Dialog und die Verständigung zwischen unterschiedlichen Positionen mit dem Ziel fördern, gemeinsam tragfähige Lösungen aus der Sicht des Allgemeinwohls zu erarbeiten“, so das Netzwerk.
Die Errichtung eines Büros für politische Bildung und Bürgerbeteiligung leiste einen wesentlichen Beitrag zur korrekten Abwicklung der Beteiligungsverfahren. Es sei zudem unverzichtbar für die Information und die Sensibilisierung der Bevölkerung und der gesellschaftlichen Akteure sowie für die Entwicklung der demokratischen Beteiligungskultur.
„Ausmaß und Qualität der im neuen Gesetzentwurf vorgesehenen Mitbestimmungsmöglichkeiten dürfen aus Sicht des Netzwerks für Partizipation im Zuge des Genehmigungsverfahrens im Landtag nicht Gefahr laufen, beeinträchtigt zu werden. Das Genehmigungsverfahren im Landtag sollte weitere Verbesserungen ermöglichen“, erklärt das Netzwerk abschließend.