Von: luk
Bozen – Aus den Reihen der SVP sind jetzt, im Hinblick auf die Behandlung im Landtag in der letzten Juliwoche, Abänderungsanträge zum Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie Amhof/Foppa/Noggler eingebracht worden.
“Im Unterschied zu den weitgehend technischen Verbesserungen im Sinne der Vereinfachung, die von der Initiative für mehr Demokratie vorgelegt worden sind, handelt es sich hierbei um drei einschneidende Einschränkungen der Mitbestimmungsrechte. So soll das Beteiligungsquorum, das als Kompromiss im Gesetzentwurf auf 25 Prozent festgelegt worden ist, auf 30 Prozent angehoben werden, es soll die Möglichkeit der Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung wieder gestrichen werden und es soll, mit dem echten Referendum, kein Kontrollrecht der Bürger über die Gesetzgebung des Landtages geben. Ganz wesentliche und gut begründete Elemente des aufwändig erarbeiteten Kompromisses werden damit jetzt wieder in Frage gestellt und somit grundsätzlich der ganze partizipative Prozess sowie die Kompromissarbeit der Arbeitsgruppe des Gesetzgebungsausschusses unter Magdalena Amhof, aus denen der Gesetzentwurf hervorgegangen ist”, so die Initiative in einer Aussendung.
“Die Initiative für mehr Demokratie, die überzeugt ein Null-Quorum vertritt, hat immer klar gestellt, dass ein 25-Prozent-Quorum an der Grenze des Akzeptablen liegt. Alles was darüber liegt, ist eine Einladung zum Beteiligungsboykott. Das Autonomiestatut selbst sieht für das Referendum kein Quorum vor, etliche Gemeinden Südtirols haben das Quorum aus ihrer Satzung gestrichen und das Regionalgesetz schreibt für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern eine Obergrenze von 25 Prozent vor. Selbst die italienische Regierung hat in ihrem Regierungsprogramm die Absicht festgeschrieben, das Quorum abschaffen zu wollen, so wie dies auch von der obersten Instanz in Fragen der Gestaltung der demokratischen Regeln, von der Venedig-Kommission des Europarates, empfohlen wird. Wie kann man angesichts dieser Tatsachen diesen gerade noch tragbaren Kompromiss wieder missachten und sich dabei „Partei der Mitbestimmung“ nennen”, fragt die Initiative.
“Die SVP hat immer verbal zugestanden, dass Bürger vor allem über sog. Großprojekte mitbestimmen können sollen. Das sei viel mehr in ihrem Interesse, als in der Gesetzgebung mitzureden. Großprojekte werden von der Landesregierung beschlossen. Wie aber sollen Bürger über diese abstimmen können, wenn Beschlüsse der Landesregierung von Volksabstimmungen ausgenommen werden? Sollen sie weiterhin, wie im Fall Flugplatz, darauf hoffen müssen, dass der Landeshauptmann von oben eine Volksabstimmung zugesteht”, heißt es weiter.
“Das Referendum, und somit die Möglichkeit, über ein Gesetz abstimmen zu können bevor es in Kraft tritt, ist eines der beiden Standbeine der Direkten Demokratie: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sowohl das Initiativrecht als auch das Kontrollrecht ausüben können. Mit dem Referendum wird das urdemokratische Prinzip verwirklicht, dass nur Gesetze gelten sollen, die tatsächlich von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewollt werden.Dazu muss es im Zweifelsfall möglich sein, ein neues Gesetz einem Referendum zu unterwerfen und so klären zu können, ob es von einer Mehrheit gewollt wird. Würde das Referendum im neuen Gesetz wieder fehlen, dann hätten wir es erneut nur mit einer halben Regelung zu tun.Wer wirklich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger arbeitet, fürchtet diese Instrumente nicht”, findet die Initiative.