Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute auch mit dem Beschlussantrag Nr. 145/19: Wettbewerb für Orchesterdirigenten (eingebracht vom Abg. Repetto am 30.07.2019) befasst. Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, über die Stiftung „Euregio-Kulturzentrum Gustav Mahler Toblach-Dolomiten“ einen Dirigentenwettbewerb unter Einbeziehung der Musikschaffenden unserer Länder zu organisieren mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt die Mitgliedschaft in der „World Federation of International Music Competitions“ zu erlangen.
“Die Kultur verbindet die Völker; die Musik hat ihre eigene universelle Sprache”, meinte Sandro Repetto (Demokratische Partei). “Die Region Trentino-Südtirol und das Land Tirol haben in den letzten Jahren in professionelle Orchester investiert, die dank dem Engagement vieler Dirigenten dem Publikum überaus anspruchsvolle Programme anbieten. Das Land Südtirol hat im Grand Hotel in Toblach ein bedeutsames Kulturzentrum errichtet; dies ist auch jenem Musikgenie zu verdanken, der für längere Zeit in diesem Ort verweilte: Gustav Mahler. Er komponierte einige der bekanntesten Symphonien der klassischen Musik, etwa die „Neunte Symphonie“, die (unvollendete) „Zehnte Symphonie“ und das berühmte „Lied der Erde“. In unserer Region gab es neben dem renommierten internationalen Busoni-Wettbewerb auch den Pedrotti-Wettbewerb, eigens für Dirigenten konzipiert. Beide Anlässe werden bzw. wurden vom Haydn-Orchester musikalisch gestaltet. 2010 wurde der Pedrotti-Wettbewerb zum letzten Mal unter der künstlerischen Leitung von Gustav Kuhn ausgetragen.”
Alex Ploner (Team Köllensperger) wies darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Stiftung sei, Events zu organisieren, sondern diese zu fördern. Es gehe dabei auch um die rechtliche Verantwortung. Eventuelle könnte das Grand Hotel Toblach der Veranstalter sein.
LR Philipp Achammer begrüßte den Anstoß, und Toblach könnte durchaus die Organisation übernehmen. Aber die Euregio gehe nach dem Subsidiaritätsprinzip vor und überlasse den Veranstaltern die Programmerstellung. Man sollte den Antrag allgemeiner fassen und nicht einen Veranstalter vorgeben. Sandro Repetto legte eine neue Fassung des Antrags vor: Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, einen Dirigentenwettbewerb unter Einbeziehung der Länder der Euregio Tirol zu unterstützen mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt die Mitgliedschaft in der „World Federation of International Music Competitions“ zu erlangen. Der Antrag wurde einstimmig (30 Ja) angenommen.
Beschlussantrag Nr. 146/19: Schrittweise Erlangung der Zweisprachigkeit durch das in Südtirol tätige ärztliche Personal (eingebracht vom Abg. Nicolini am 08.08.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die derzeitige für das ärztliche Personal geltende Ausnahmeregelung zur Zweisprachigkeit von drei auf sechs Jahre auszuweiten, wobei nach diesem Zeitraum der Zweisprachigkeitsnachweis der Stufe C1 (für Italienisch oder Deutsch) erlangt werden sollte; 2. nach drei Jahren als Zwischenschritt die Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises der Stufe B2 vorzusehen.
“Trotz der in den letzten Jahren unternommenen Bemühungen ist es in Südtirol weiterhin äußerst schwierig, neue Ärzte zu finden und einzustellen”, erklärte Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung). Neben der Suche nach langfristigen Lösungen bedarf es auch kurzfristiger Maßnahmen, um schnell und treffsicher auf die sich anbahnende Notsituation zu reagieren. Diesbezüglich ist die erste anzugehende Hürde die Zweisprachigkeit: Wie wohl Letztere für die Südtiroler zweifelsohne eine Bereicherung darstellt, so stellt sie doch das ärztliche Personal, das von außen kommt, vor eine schwierige Herausforderung. Das Erlernen der zweiten Sprache erfordert Zeit und Einsatz, unabhängig davon, ob es sich um die italienische oder um die deutsche Sprache handelt. Das ärztliche Personal und die Fachkräfte im Gesundheitswesen haben täglich ein hohes Arbeitspensum zu bewältigen, sodass sie wenig Zeit und Energie für andere Tätigkeiten – in diesem Fall für das Erlernen der zweiten Sprache – haben. Insofern würde ein System, wonach die Fortschritte in der zweiten Sprache nach und nach festgestellt werden, den realen Bedürfnissen des ärztlichen Personals besser entsprechen. Unseres Erachtens wäre zu diesem Zweck ein System angebracht, das verschiedene Etappen für den Nachweis der Zweisprachigkeit und angemessene finanzielle Vergünstigungen vorsieht. Ein derartiges System könnte ohne weiteres ein wichtiger Anreiz für das Erlernen der zweiten Sprache sein.”
Maria Elisabeth Rieder (Team Köllensperger) legte einen Änderungsantrag zu Punkt 2 vor: “Die Ausweitung des Zeitraumes laut Punkt 1 ist nur dann möglich, wenn nach drei Jahren als Zwischenschritt der Zweisprachigkeitsnachweis der Stufe B2 erreicht und mit entsprechendem Zertifikat belegt wird. Ansonsten ist eine Verlängerung des Anstellungsvertrages nicht möglich”.
Franz Ploner (Team Köllensperger) unterstrich die Bedeutung der Sprache im Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Das Recht auf Muttersprache sei unverzichtbar, und ein Mindeststandard sollte bereits bei der Einstellung gegeben sein. Auch die Ärztekammer verlange B2.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) wandte sich gegen den Antrag. Nach jahrzehntelangen Kämpfen dürfe man das schwer erlangte Recht auf Gebrauch der Muttersprache nicht aufgeben. Ein Arzt aus Deutschland oder Österreich erlerne in einem Jahr die italienische Sprache. Wenn man italienischen Ärzten 6 Jahre Zeit gebe, sähen sie keinen Anreiz mehr, Deutsch zu lernen.
Hanspeter Staffler (Grüne) sah die Zweisprachigkeitspflicht ebenfalls als wichtige Errungenschaft. Nur habe sich die Welt rund um das Biotop Südtirol geändert, und in ganz Europa fehlten Ärzte. Südtirol müsse schauen, für auswärtige Ärzte attraktiv zu sein, und für Ärzte aus Italien sei Südtirol noch attraktiv. Derzeit räume man den Ärzten eine Drei-Jahres-Frist ein, was aus didaktischer Sicht etwas wenig sei. Nicolinis Antrag sei ein sinnvoller Vorschlag, vielleicht finde man noch bessere.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) meinte, Südtirol sei für Ärzte aus Italien attraktiv und für jene aus Deutschland oder Österreich nicht, weil bereits die Ärztekammer Italienischkenntnisse verlange. Man dürfe die Auflage der Zweisprachigkeit nicht noch weiter aufweichen. LR Thomas Widmann gab beiden Meinungen Recht. Das Zweisprachigkeitsprinzip dürfe nicht aufgegeben werden, andererseits habe man im Gesundheitswesen einen Notstand. Nicolini solle aber auch in die andere Richtung kulant sein, damit Ärzte aus dem deutschsprachigen Raum sich in die Ärztekammer eintragen können. Man werde den Antrag ablehnen, weil man bereits an einer anderen Lösung arbeite. Derzeit würden einige hundert Mitarbeiter den Anforderungen nicht genügen, aber ohne sie müsste man 15 Abteilungen zusperren. Die Lösung, die man mit dem diese Woche anstehenden Omnibusgesetz anpeile, sei eine Erhöhung der Frist auf fünf Jahre, aber mit hausinternen Zwischentests. Sechs Jahre wären rechtlich nicht möglich. Der Antrag wurde mit zehn Ja und 22 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 151/19: Rückvergütung für indirekte Gesundheitsbetreuung – stärkere Einbindung der Privatmedizin in den Landesgesundheitsdienst (eingebracht von den Abg. Leiter Reber und Mair am 23.08.2019. Dazu wurde eine neue Fassung vorgelegt: Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. zu prüfen wie weit die Rückvergütung an Bürgerinnen und Bürger für indirekte Gesundheitsbetreuung durch private Kliniken und Fachärzte im Rahmen des Landesgesundheitsdienstes geleistet werden kann; 2. eine Rückvergütung für indirekte Gesundheitsbetreuung durch private Kliniken und Fachärzte begünstigten Bürgerinnen und Bürgern möglichst unabhängig von ihrem Einkommen zur Verfügung zu stellen; 3. die Akkreditierung privater Kliniken und privater Fachärzte so weit wie möglich zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.
“Eine stärkere Einbindung der Privatmedizin in den Landesgesundheitsdienst kann wesentlich zur Entlastung der öffentlichen Einrichtungen im Südtiroler Sanitätsbetrieb beitragen”, erklärte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). “Voraussetzung dafür ist ein einkommensunabhängiger Ausbau der Rückvergütungen für alle Bürgerinnen und Bürger. Damit können die Krankenhaus-Ambulanzen entlastet sowie OP- und Ambulanz-Wartezeiten reduziert werden. Gleichzeitig werden die freie und persönliche Arztwahl und die Aussicht auf eine medizinische Behandlung in der Muttersprache im Sinne der Patienten gestärkt. Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen haben nur Südtiroler mit sehr geringem Einkommen (laut Einheitlicher Einkommens- und Vermögenserklärung – EEVE) die Möglichkeit die Privatmedizin zu nutzen oder eben sehr wohlhabende Bevölkerungsgruppen, die auf eine Rückerstattung verzichten können. Obwohl in Südtirol der sogenannte Mittelstand mit seiner hohen Steuerleistung am meisten zur Finanzierung unseres Gesundheitssystem beiträgt, hat dieser große Teil der Bevölkerung derzeit wenig bis keine Wahlmöglichkeit, die Privatmedizin in Anspruch zu nehmen.” Der Antrag ziele nicht auf eine Zwei-Klassen-Medizin ab, sondern gehe auf konkrete, dringende Erfordernisse ein, betonte Leiter Reber.
Franz Ploner (Team Köllensperger) verwies auf den hohen Anteil des öffentlichen Gesundheitsdiensts in Südtirol (98 Prozent). Eine Zusammenarbeit mit privaten Strukturen sei sinnvoll, wenn bestimmte Auflagen eingehalten würden, etwa die Akkreditierung. Die Verträge mit diesen Strukturen müssten transparent und verständlich sein. Hanspeter Staffler (Grüne) meinte, dass die Privatstrukturen flexibler seien. Ihre Einbindung könne gutgehen, wenn die Leistungen wirklich wie im öffentlichen Dienst verrechnet werden. Um mehr Flexibilität zu erreichen, könnte man aber auch vom Einheitsbetrieb abgehen, und dezentrale Organisationen schaffen.
LR Thomas Widmann griff den Vorschlag von Franz Ploner auf, das Sprachenlernen bereits vor der Anstellung zu beginnen. Das Südtiroler System sei etwas günstiger als die Kassensysteme, und im Unterschied zu anderen italienischen Regionen habe Südtirols Sanität einen hohen öffentlichen Anteil. Wenn das öffentliche System für die benötigten Leistungen nicht ausreiche, dann müsse man auf andere Lösungen zurückgreifen, z.B. mit Konventionen. Daher könne man dem Antrag zustimmen.
Andreas Leiter Reber zeigte sich erfreut über die Zustimmung. Man werde die Umsetzung genau verfolgen. Der Antrag wurde mit 28 Ja, zwei Nein und einer Enthaltung angenommen.
Beschlussantrag Nr. 6/18: Komplexe Strukturen in den Grundversorgungs- Krankenhäusern (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Ploner A., Ploner F., Unterholzner, Faistnauer und Rieder am 20.11.2018). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, in den Grundversorgungs- Krankenhäusern die heute bestehenden Primariate (Innere Medizin, allgemeine Chirurgie/Orthopädie/ Traumatologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Pädiatrie und Anästhesie) bis zum nächsten Landesgesundheitsplan also mindestens bis 2020 zu garantieren. Der Antrag war bereits im Juni andiskutiert worden. Sven Knoll (STF) erklärte seine Zustimmung zum Antrag.
LR Thomas Widmann zeigte sich mit dem Anliegen einverstanden. Eine solche Regelung gehöre aber nicht in ein Gesetz, sondern in die Zuständigkeit der Landesregierung, die bereits im Sinne des Antrags tätig sei. Widmann könne dem Antrag durchaus zustimmen, da er inhaltlich ja einverstanden sei, meinte Franz Ploner. Die Funktion des Leiters sei notwendig, da man sonst dort keine Fachärzte ausbilden könne. Der Antrag wurde mit 13 Ja und 18 Nein abgelehnt.
Die Sitzung wird morgen fortgesetzt.