Von: luk
Bozen – Die freiwilligen Feuerwehren und der Zivilschutz in Europa erhalten eine dringend notwendige Stärkung: Die EU-Führerscheinrichtlinie wurde aktualisiert, um den Einsatzkräften mehr Flexibilität und Rechtssicherheit zu bieten. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B, die es Inhabern des Pkw-Führerscheins erlaubt, Einsatzfahrzeuge bis zu fünf Tonnen zu steuern – unter bestimmten Bedingungen.
“Dies ist ein entscheidender Fortschritt für unsere freiwilligen Feuerwehren und den Katastrophenschutz. Die neue Regelung sorgt dafür, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte schneller und effizienter handeln können, ohne durch unnötige bürokratische Hürden aufgehalten zu werden”, erklärt Herbert Dorfmann, Mitglied des Europäischen Parlaments.
Die Erweiterung des Pkw-Führerscheins umfasst neben der Gewichtsgrenze von bis zu fünf Tonnen zusätzliche Sicherheitsanforderungen: Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens zwei Jahre Fahrpraxis nachweisen und je nach nationalen Vorgaben entweder eine zusätzliche Prüfung oder eine Schulung absolvieren. Damit wird sichergestellt, dass nur ausreichend erfahrene Personen diese Einsatzfahrzeuge steuern dürfen.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass im Falle eines grenzüberschreitenden Notfalleinsatzes keine Strafen oder Einschränkungen verhängt werden, selbst wenn die Vorschriften in den betroffenen Mitgliedstaaten voneinander abweichen. Dies stellt sicher, dass Hilfeleistungen über Grenzen hinweg nicht durch unnötige Regulierungen behindert werden.
„Gerade in Krisensituationen muss schnelle Hilfe möglich sein. Wir dürfen nicht zulassen, dass Unterschiede in den nationalen Vorschriften unsere Rettungskräfte daran hindern, Menschenleben zu retten”, betont Dorfmann. “Dank dieser Regelung können Einsatzkräfte in der gesamten EU ungehindert agieren – ein echter Meilenstein für den Katastrophenschutz.”
Auch Krankenwagen sind von den neuen Regelungen erfasst, sodass Rettungsdienste ebenso von der erweiterten Fahrerlaubnis profitieren.
„Mit dieser Reform setzen wir ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und weniger Bürokratie in der EU. Gleichzeitig schaffen wir Erleichterungen für die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die tagtäglich Großartiges leisten“, so Dorfmann abschließend.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die vorläufige Einigung noch formell bestätigen. Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, diese in nationales Recht zu überführen.
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