Von: luk
Bozen – Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Pius Leitner erkundigte sich in einer Landtagsanfrage darüber, wie viele Ordnungshüter in Südtirol im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises sind. „Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 574/1988 sind die in Südtirol diensttuenden Ordnungshüter angehalten, die deutsche und italienische Sprache zu kennen“, verweist Leitner einleitend in seiner Anfrage. Immer wieder beschweren sich Südtiroler Bürger über fehlende oder mangelnde Deutschkenntnisse der Polizeibeamten. Wohl auch deshalb will Leitner in seiner Anfrage wissen, wie viele Ordnungshüter im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises sind.
Aus der Antwort des Regierungskommissariats geht hervor, dass drei von vier Mitglieder der Ordnungskräfte in Südtirol im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises sind. Angesichts des Umstandes, dass die einzelnen Ordnungskräfte hierzu aufgrund von Art. 89 Abs. 2 des Autonomiestatutes nicht verpflichtet seien, sei der Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises laut Regierungskommissariat als ein Beitrag zur Umsetzung des Rechtes der Bürger auf Gebrauch der deutschen und ladinischen Sprache zu bewerten.
Allerdings schlüsselte das Regierungskommissariat seine Antwort nicht danach auf, wie viele Beamte im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises A, B, C und D sind. Ebenso keine Antwort lieferte das Regierungskommissariat auf Leitners Frage, wie viele Ordnungshüter ihre Zweisprachigkeitsnachweise bei nicht landeseigenen Bildungseinrichtungen erlangt und diese in Südtirol anerkennen lassen haben.