Von: mk
Bozen – Die Personalplanung in der Landesverwaltung soll sich künftig auf einen Dreijahresplan stützen.
Bei der Planung ihres Personalbedarfs will sich die Landesverwaltung künftig auf ein neues Instrument stützen: den Dreijahrsplan des Personalbedarfs. Dazu hat die Landesregierung vor kurzem Modell und Planungsanleitungen genehmigt. Der neue Dreijahresplan betrifft den Personalbedarf der Kernverwaltung. Der Dreijahresplan wird nun erstmals umgesetzt, nachdem er im Sommer mit dem Sammelgesetz 10/2018 eingeführt worden ist.
Wie bereits aus dem Bericht des Generaldirektors hervorgeht, der für die Personalagenden der Landesverwaltung zuständig ist, steht dem Land eine demographische Entwicklung bevor, bei der es mehr Nicht-Arbeitskräfte als Arbeitskräfte gibt. Dies bedeutet, dass es mehr Arbeitsmöglichkeiten geben wird, als dafür Personal zur Verfügung steht. Dieses Zukunftsszenario stellt jeden Arbeitgeber, also auch die Landesverwaltung, vor Herausforderungen, weshalb an Strategien gearbeitet wird, um bestmöglich reagieren zu können.
Dabei muss der Blick auf die Entwicklung des eigenen Personals in den kommenden Jahren gerichtet werden. Im Dreijahresplan sollen darum voraussichtliche Pensionierungen, anstehende Personalaufnahmen und ähnliches vermerkt werden. Als primäre Ziele des Personalbedarfsplans gelten der effiziente, zielgerichtete Einsatz von Ressourcen sowie die Schaffung einer größeren Flexibilität der Organisationseinheiten. Auch die Durchführung von Wettbewerben zur Personalaufnahme soll durch dieses Instrument optimiert werden. Die Dreijahrespläne werden von den Organisationseinheiten autonom erstellt und anschließend von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Abteilungen Personal, Finanzen, Organisation, Personalentwicklung und Generaldirektion, überprüft.
Innerhalb November 2018 werden nun die einzelnen Organisationseinheiten den Personalbedarf für die Jahre 2019 bis 2021 ermitteln. Dabei sollen die effektiven Personalkosten stabil bleiben. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang bereits grünes Licht für die Nachbesetzung aller Stellen gegeben, die im laufenden Jahr durch Pensionierung frei werden, und die jeweiligen Organisationseinheiten ermächtigt, diese nachzubesetzen.