Von: mk
Bozen – Als er vom Betrieb für Sozialdienste die Rechnung für den Kinderhort seiner Drillinge erhielt, verschlug es einem Bozner Vater die Sprache. Die Kosten sind von 400 Euro im Jahr 2015 auf 830 Euro im Jahr 2016 angestiegen und haben sich damit so gut wie verdoppelt. Der Grund dafür ist verblüffend.
Offensichtlich wird das Familiengeld im Rahmen der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) zum Einkommen dazugerechnet.
Auf den Beitrag, der eigentlich eine Unterstützungsmaßnahme sein sollte, haben jene Familien Anrecht, deren Einkommen die Grenze von 80.000 Euro nicht überschreitet. 200 Euro im Monat sind pro Kind bis zum dritten Lebensjahr vorgesehen.
Da die Mutter seit Kurzem wieder zu arbeiten begonnen hat, fiel das Einkommen der Familie höher aus. Eine Wahlfreiheit der Mutter, wieder in das Berufsleben einzusteigen, scheint damit kaum gegeben.
Wegen der höheren Kosten für den Kinderhort befürchtet die Familie nun, die Situation nicht mehr bewältigen zu können und ist möglicherweise gezwungen, sich nach einer anderen Lösung umzusehen. Das Ehepaar hat auch die Möglichkeit, innerhalb von 35 Tagen Einspruch beim zuständigen Stadtvierten einzulegen und von Amts wegen eine Neuberechnung zu erwirken. Doch die Regeln legt das Land fest.
Familienlandesrätin Waltraud Deeg zeigt sich unterdessen diskussionsbereit und offen für eine Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten in schwerwiegenden Fällen.