Von: mk
Bozen – Der Freiheitliche Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag, Pius Leitner, informierte sich über die Krankentransporte mit Krankenwagen zulasten des Landesgesundheitsdienstes. Die Transporte werden in dringende und nicht dringende Fahrten unterteilt.
„Unter dem Begriff “dringender Transport” versteht man die Verlegung mittels Krankenwagen eines Patienten in Folge eines Vorfalles traumatologischer Natur oder durch das Auftreten einer akuten Pathologie vom Unfallort aus zur nächstgelegenen, entsprechend ausgerüsteten öffentlichen oder privaten vertragsgebundenen Gesundheitseinrichtung. Dieser Bereich umfasst also die Rettungseinsätze, welche über die Landesnotrufzentrale 118 koordiniert werden. Nicht dringende Krankentransporte sind Einsätze für Patienten, die nicht gehfähig sind und zu einer ärztlichen Behandlung in eine öffentliche oder vertragsgebundene Einrichtung gebracht werden müssen. Unter diese Gruppe fallen auch die Therapiefahrten. Innerhalb der Therapiefahrten gibt es aber keine weitere Unterteilung in dringende und nicht dringende Therapiefahrten‘“, zitiert Leitner einleitend aus der vorliegenden Antwort auf seine Anfrage und verweist auf die bestehenden Unterschiede.
„Mit den Therapiefahrten werden der Landesrettungsverein Weißes Kreuz und die örtlich zuständige Einrichtung des italienischen Roten Kreuzes beauftragt und die Dienste sind entsprechend vertraglich geregelt“, hält der Freiheitliche Landtagsabgeordnete fest. „Die Fahrten müssen von autorisierten Ärzten gemäß den vertraglichen Grundlagen verschrieben werden“, erklärt Leitner. „In den vergangenen drei Jahren wurden für knapp 25.000 Patienten etwa 20.000 Therapiefahrten vom Weißen Kreuz in Südtirol unternommen. Um Kosten einzusparen, wird nach Möglichkeit versucht die Fahrten zusammenzulegen, um günstigere Transporttarife anbieten zu können. Hinzu kommt, dass sich auch der Ankauf von Mehrpersonentransportern gegenüber Einzelkrankentransportern im Vergleich zur Anschaffung rechnet“, erläutert Pius Leitner mit Blick auf die vorliegenden Informationen.
„Die Jährlich anfallenden Kosten für die Therapiefahrten beim Weißen Kreuz bewegen sich bei etwa zwei Millionen Euro“, so Leitner. „Ein effektives, optimal eingeteiltes Netz zur Bewältigung von Therapiefahrten für darauf angewiesene Patienten ist allein schon aus geografischer Notwendigkeit in Südtirol unabdingbar“, erklärt Leitner abschließend und warnt vor einer Beschneidung des Dienstes im Zuge der Sanitätsreform.