Von: luk
Tilburg/Bozen – Viele Katzenbesitzer kümmern sich vermutlich nicht groß darum, was ihr Stubentiger macht, wenn er im Freien herumstreunt. Einer Studie zufolge richten die Hauskatzen jedoch viel Schaden in der Natur an. Sie jagen Vögel, Mäuse, Eidechsen, Frösche und anderes Kleingetier – auch bedrohte Arten.
Zwei niederländische Juristen haben in der Zeitschrift „Journal of Environmental Law“ einen Artikel veröffentlicht, in dem sie schreiben, die Hauskatze sei einer der größten Vernichter von Tierarten. Für fast 370 bedrohte Spezies sei sie eine Gefahr. In Europa gilt die Hauskatze, die ihren Ursprung in Afrika hat, sogar als eine der drei schädlichsten exotischen Tiere.
Wie das deutsche Wochenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, wollen die beiden niederländischen Juristen, Arie Trouwborst und Hans Somsen, diesem Treiben einen Riegel vorschieben. Sie behaupten nun auf der Grundlage der Europäischen Naturschutzgesetzgebung, dass es illegal sei, Katzen draußen frei herumlaufen zu lassen. Es handle sich nämlich um „räuberische Haustiere“.
„Die absichtliche Tötung oder Störung geschützter Tierarten steht im Widerspruch zu den EU-Richtlinien. Dazu gehört auch, Katzen draußen frei herumlaufen zu lassen und zu wissen, welchen Schaden sie anrichten können“, so die beiden Juristen von der Universität Tilburg. Wenn nötig, müsse man bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
Geht ihre Forderung auf, hätte das auch hierzulande für die Katzenbesitzer Konsequenzen. Der Stubentiger dürfte dann nur mehr angeleint in die freie Natur.
Kritik an Schlussfolgerung der Juristen
Den beiden Juristen der Universität Tilburg ist bewusst, dass sie mit ihrer Arbeit viele Katzenbesitzer vor den Kopf stoßen. Doch nicht nur Katzenhalter gehören zu den Kritikern: Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) bewertet die Forderung skeptisch. “Das Katzenproblem muss man ernst nehmen”, sagt Nabu-Vogelexperte Lars Lachmann gegenüber dem Bayrischen Rundfunk. Ein Ausgehverbot könne bei der Gefährdung lokaler Populationen mancherorts durchaus sinnvoll sein. Flächendeckend sei eine solche Maßnahme rechtlich aber nicht begründbar.
Für Lachmann gibt es keine Grundlage für ein generelles Ausgehverbot von Katzen, nur weil die Stubentiger einzelne Individuen geschützter Tierarten töten. Dann müsse man auch gegen alle Fensterscheiben in Gebäuden vorgehen – dadurch kommen laut Nabu in Deutschland jährlich rund 100 Millionen Vögel ums Leben.