Von: mk
Bozen – Das neue Mobilitätsgesetz, das vom Südtiroler Landtag im vergangenen November genehmigt wurde, regelt den gesamten Bereich der öffentlichen Mobilität neu. Damit die Neuerungen in Kraft treten, hat die Landesregierung am 29. November auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Florian Mussner eine Durchführungsverordnung genehmigt. „Damit schöpfen wir die primäre Gesetzgebungsbefugnis im öffentlichen Nahverkehr voll aus und gewährleisten für Südtirol ein maßgeschneidertes, effizientes und hochwertiges Bus- und Bahnangebot“, unterstreicht Mussner. „Festgelegt wurden in der neuen Verordnung unter anderem, die Zuständigkeiten innerhalb der Landesverwaltung, die Inhalte des Landesmobilitätsplans, die Mindestinhalte der zukünftigen Dienstleistungsaufträge und die Aufgaben des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur und des Bahnunternehmer“, erklärt der Landesrat. Zum ersten Mal geregelt seien auch die Einrichtung und die Finanzierung von überregionalen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen und Abkommen mit den benachbarten Regionen, so Mussner. „Erstmals in einem Landesgesetz verankert sind zudem die Mindestinhalte der Qualitätscharta für die Dienstleistung mit Rechten und Pflichten für die Fahrgäste, womit wir die Qualität der öffentlichen Mobilitätsangebote für die Fahrgäste nicht nur beibehalten, sondern weiter verbessert wollen“, hebt Mussner hervor.
Einen besonderer Teil der Durchführungsverordnung betrifft die Regelung im Bahnsektor, wobei eine Unterzeichung einer Vereinbarung mit der Inhouse-Gesellschaft STA für deren Aufgaben und Finanzierung; ebenso wie die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Betreiber der staatlichen Eisenbahnstruktur und dem Staat, um den Betrieb der Bahninfrastruktur im Landesgebiet zu gewährleisten.
Mehrere Artikel reglementieren den Betrieb der Mobilitätsinfrastrukturen, die Einrichtung und Verwaltung von öffentlichen Bushaltestellen, die Befahrbarkeit der Straßen für die Schülerverkehrsdienste und die Kundeninformationen und Verkaufsstellen.
Mit dem neuen Mobilitätsgesetz würden zum einen mehrere Gesetze in einem vereint und zum anderen die Ausschreibungen im öffentlichen Personenverkehr an die EU-Regelungen angepasst und die primäre Gesetzgebungsbefugnis des Landes in der öffentlichen Mobilität gegenüber dem Staat zu untermauert, sagt Mobilitätslandesrat Mussner. „Wir wollen die regionalen Wirtschaftskreisläufe stärken und den Wettbewerb zwischen den Unternehmen fördern, um den Bürgern einen qualitativ hochwertigen Dienst zu einem angemessenen Preis zu bieten“, erklärt der Landesrat.
Nun geht es laut Mussner an die Ausarbeitung des Landesmobilitätsplans mit den neu definierten Einzugsgebieten und mit der anschließenden Vorbereitung der Ausschreibung der Mobilitätsdienste.
Schülerbeförderung: Mehr finanzielle Mittel für 2016
Für die Schülerbeförderung hat die Landesregierung außerdem zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 209.000 Euro für 2016 zweckgebunden.
„Wir reagieren damit auf die erhöhte Nachfrage für Schülerbeförderungsdienste, insbesondere für Schüler mit Beeinträchtigung sowie für die Schüler, die an den verschiedenen ergänzenden außerschulischen Bildungsangeboten teilnehmen, wie Musikunterricht, Sportaktivitäten und Ähnliches“, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner, auf dessen Antrag die Landesregierung die Zusatzgelder genehmigt hat.
Der Betrag von 209.000 Euro für die Schülerbeförderungsdienste kommt zu den 7,5 Millionen Euro hinzu, die für das gesamte Jahr 2016 bereits genehmigt worden sind. Diese Gelder werden von der Landesabteilung Bildungsförderung bereit gestellt. Organisiert werden die Beförderungsdienste über das Landesamt für Personenverkehr im Ressort für Mobilität.