Von: mk
Bozen – Nicht weniger als einen vollen Freispruch verlangen die Verteidiger von Altlandeshauptmann Luis Durnwalder im zweiten Strang des Prozesses um die Verwendung von Mitteln aus dem Sonderfonds.
Die Anklage wirft Durnwalder Veruntreuung im Amt vor: Demnach soll er sich 23.000 Euro zwischen Dezember 2012 und März 2013 unrechtmäßig angeeignet haben.
Für ähnliche Vorfälle im Zeitraum von 2004 bis 2012, bei denen es um eine Summe von 556.000 Euro ging, ist Durnwalder bereits zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Staatsanwalt Igor Secco hatte eine Neueinstufung der Tat als Veruntreuung von Geldern und damit die Feststellung der Verjährung oder alternativ eine Strafe von drei Monaten in Fortführung der bereits vom Berufungsgericht Trient verhängten Strafe beantragt.
Gerhard Brandstätter, der zusammen mit Domenico Aiello und Karl Pfeifer Durnwalders Verteidigung übernimmt, zog in seiner Plädoyer einen Vergleich zum Fall Alex Schwazer: Die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof gehe in einem Klima gegen den Ex-Landeshauptmann vor, das an Verfolgung erinnere. „Dieser Prozess hätte nie stattfinden dürfen“, erklärten die Verteidiger laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Ansa.
Sowohl der Vorsatz als auch der Schaden seien nicht vorhanden. Das Kassationsgericht habe sich bereits positiv über die Art der in diesem zweiten Teil des Prozesses beanstandeten Ausgaben geäußert, so die Anwälte.
Die Verhandlung wurde auf den 13. November vertagt. Dort erfolgen die Repliken und die Urteilsverkündung.
Am heutigen Freitag wurde außerdem bekannt, dass Durnwalder auch wegen unwahrer Erklärung angeklagt worden, da er eine Ratenzahlung des Betrags von 23.000 Euro beantragt hatte, dessen Rückzahlung vom Rechnungshof verlangt worden war.