Von: mk
Bozen – Die Südtiroler HochschülerInnenschaft begrüßt die Forderung des Landtags, die bisher geltenden Freibeträge auf Einkommen von Studierenden beizubehalten und eine Anpassung der Einheitlichen Erhebung von Vermögen und Einkommen (EEVE) vorzunehmen.
Die geplante Einführung der EEVE für die Studienbeihilfen bildet derzeit einen Arbeitsschwerpunkt der sh.asus. Schon mehrmals hat die sh.asus auf Bereiche hingewiesen, wo eine Korrektur der derzeitigen EEVE-Regelung notwendig scheint.
Gab es bislang hohe Freibeträge auf Einkommen von Universitätsstudierenden, drohten diese bei Einführung der EEVE zu einem großen Teil wegzufallen. Insbesondere bei den sogenannten Selbsterhaltern wäre die Neuregelung sehr stark ins Gewicht gefallen, ebenso bei Familien, deren Kinder in den Ferien oder durch Gelegenheitsarbeit etwas dazuverdienen.
Mit Freude stellt die sh.asus nun fest, dass der Landtag dem Appell der sh.asus gefolgt ist.