Von: mk
Bozen – Fünf Millionen Euro an EFRE-Mitteln sollen in die Verringerung des hydrogeologischen Risikos fließen. Die zuständigen Ämter können ihre Projekte vorlegen.
Die Landesregierung hat in dieser Woche den dritten Aufruf zur Projekteinreichung im Rahmen des EU-Programms “Investitionen in Wachstum und Beschäftigung EFRE 2014-2020” genehmigt. Es geht dabei um die so genannte Prioritätsachse 4, die auf die Sicherung des Lebensraums und insbesondere auf die Reduzierung des hydrogeologischen Risikos sowie des Erosionsrisikos des alpinen Territoriums abzielt.
Dieses Ziel soll durch “die Sicherung und Steigerung der Resilienz der am meisten durch hydrogeologische und Erosionsrisiken gefährdeten Gebiete im alpinen Gelände” sowie die “Integration und Entwicklung von Multirisiko-Präventionssystemen auch über integrierte Frühwarnmechanismen und digitale Netzwerke” erreicht werden.
Da diese Maßnahmen in die institutionelle Zuständigkeit des Landes fallen, können nur Landesdienste entsprechende Projektanträge vorlegen. Mit dem Beschluss der Landesregierung werden nun die Agentur für Bevölkerungsschutz und das Amt für Geologie und Baustoffprüfung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2017 ihre Projektanträge einzureichen. Gefördert werden Projekte von maximal drei Jahren. Für Projekte, die Monitoringsysteme an Fließgewässern (Pegelstationen) oder an Hangrutschen, oder die Verwirklichung von IT-Systemen zur Erfassung von hydrogeologischen Risiken betreffen, gilt eine Projekthöchstdauer bis zum 31. Dezember 2022.
Zur Verfügung stehen fünf Millionen Euro, von denen die Hälfte EU-Mittel des EFRE, 35 Prozent staatliche Mitteln und 15 Prozent Landesmittel sind. Die zugelassenen Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen werden zur Gänze gefördert.