Von: mk
Bozen – Dachverbände ehrenamtlich tätiger Organisationen werden vom Land erstmals finanziell unterstützt. Heute wies die Landesregierung 100.000 Euro zu.
Es sind die Dachorganisation “Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt”, der VSS und der Dachverband der Sozialverbände Südtirols, die im laufenden Jahr für eines oder mehrere ihrer Projekte mit einer finanziellen Förderung durch das Land Südtirol rechnen können. Einen diesbezüglichen Beschluss traf heute (15. Mai) die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher. So soll die Arbeit des Dienstleistungszentrums für das Ehrenamt (Centro servizi per il volontariato) für seine Arbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung der staatlichen Reform des so genannten “Dritten Sektors” finanziell gefördert werden. Der Dachverband für Sozialverbände kann für drei seiner Projekte mit einer Landesförderung rechnen: für die Durchführung von Online-Kursen zur Arbeitssicherheit für Freiwillige, die Spendenzertifizierung für gemeinnützige Organisationen sowie die Qualitätsentwicklung in der Freiwilligenarbeit. Bezuschusst werden zudem zwei Projekte des Verbands der Sportvereine Südtirols VSS, und zwar der Lehrgang für Vereinsmanager und das Projekt zur Förderung des Jungen Ehrenamtes “Ich bin dabei”.
“Angesichts der Bedeutung, die das Ehrenamt für die Gesellschaft hat, und die Rolle, die es auch in Südtirol spielt, war es uns wichtig, auch übergeordnete Initiativen und Projekte zu fördern, die dem Ehrenamt insgesamt zu Gute kommen”, betonte nach der heutigen Entscheidung Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung für das Ehrenamt zuständig ist.
Die Landesregierung hatte zu Beginn dieses Jahres die Voraussetzungen geschaffen, um auch Initiativen von Dachverbänden ehrenamtlich tätiger Organisationen fördern zu können. Für diesen Zweck stellt sie auf der Grundlage eines Landesgesetzes (Nr. 27/2016) jährlich 100.000 Euro zur Verfügung. Die Dachverbände hatten dann bis zum 10. April dieses Jahres Zeit, entsprechende Projekte vorzulegen. Sechs von insgesamt sieben eingereichten Projekten wurden zur Förderung zugelassen. Die Durchführung der vom Land geförderten Projekte erfolgt nun auf der Grundlage einer Vereinbarung, wobei den Verbänden ein Vorschuss von 70 Prozent des genehmigten Zuschusses ausbezahlt werden kann.