Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute Richtlinien für die einheitliche Markierung und Beschilderung von Wanderwegen genehmigt. Die “Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung und Nutzung der Wanderwege in Südtirol”, die das Land Südtirol Ende 2016 gemeinsam mit den Wegehaltern und Grundbesitzern unterzeichnet hatte, hält zum einen fest, dass die Wegehalter für die ordentliche Instandhaltung von Wanderwegen zuständig sind, die Forstverwaltung des Landes für die außerordentlichen Arbeiten.
Ausständig war noch eine einheitliche Richtlinie über die Markierung und Beschilderung, die nach mehreren Treffen mit den Wegehaltern nun erstellt wurde. Dazu zählen der Alpenverein Südtirol (AVS), der Club Alpino Italiano (CAI), die Tourismusorganisationen und die Naturparkverwaltungen. Es gab zunächst eine Diskussion darüber, ob die Schilder wie bisher aus Holz sein sollten oder aus haltbareren Materialien wie Metall oder Kunststoff. “Holz hat sich als Material für die Beschilderung einstimmig durchgesetzt: Schließlich ist Holz schöner und zudem ein Symbol für Südtirol”, betont Tourismuslandesrat Arnold Schuler.
In der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung hat Landeshauptmann Arno Kompatscher auch nochmals die geltenden Bestimmungen zur Sprachverwendung bei den Schildern in Erinnerung gerufen: “Die Hinweise müssen zweisprachig sein, es können aber auch Piktogramme verwendet werden. Bei den Ortsnamen hingegen müssen nur jene Namen angeführt, die auch im jeweiligen Sprachgebauch verwendet werden.” Darüber entscheiden würde man von Fall zu Fall.