Von: luk
Bozen – In Südtirol gibt es rund 6.000 Jäger. Jedes Jahr erneuern 1.000 von ihnen ihre Jagdwaffenpässe, die dann für weitere sechs Jahre gelten.
Doch wer irgendwann in seinem Leben eine geringfügige Straftat begangen hat, erhält künftig keine Verlängerung mehr. Denn der Staatsrat hat jetzt in einem Gutachten seine bisherige harte Linie bei der Erneuerung der Jagdwaffenpässe bestätigt.
Das bedeutet: Einem Jäger, der eine lange zurückliegende, geringfügige Straftat begangen hat und der dafür verurteilt wurde, wird der Jagdwaffenpass nicht verlängert. Es reicht schon, wenn er einmal einen Christbaum im Wald gestohlen hat, und dafür verurteilt wurde.
Bis 2014 hatten die Quästoren in Italien bei solch kleinen Vergehen einen Spielraum und konnten dementsprechend mit Augenmaß entscheiden, ob der Jagdwaffenpass verlängert wird oder nicht. Jetzt wurde ihnen dieser Spielraum genommen.
In Südtirol haben sich die Quästoren dabei stets für eine elastische Auslegung entschieden – in anderen Regionen Italiens war man hingegen restriktiver. Wegen der unterschiedlichen Auslegungen wurde der Staatsrat eingeschaltet – und der hat vielen Jägern mit dem Gutachten von 2014 einen Bärendienst erwiesen, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
In Trentino-Südtirol haben sich die Parlamentarier Albrecht Plangger (SVP) und Franco Panizza (PATT) für eine Änderung der Regelung eingesetzt. Das könnte aber einige Zeit dauern so Plangger.
Betroffene Jäger können es auch über einen Schriftsatz und dann über einen Rekurs versuchen. Aber ein Rekurs kostet 4000 bis 5000 Euro pro Instanz.