Von: mk
Bozen – Ein Einvernehmensprotokoll legt die Kriterien und das Verfahren für die Betreuung von psychisch kranken Menschen in Seniorenwohnheimen fest.
Der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes Thomas Schael, der Präsident der Seniorenwohnheime Südtirols Norbert Bertignoll, die Direktorin des Betriebes für Sozialdienste Bozen Michela Trentini und die Präsidenten der Bezirksgemeinschaften Andreas Tappeiner (Vinschgau), Luis Kröll (Burggrafenamt), Edmund Lanziner (Überetsch-Unterland), Walter Baumgartner (Eisacktal), Karl Polig (Wipptal), Albin Kofler (Salten-Schlern) und Roland Griessmair (Pustertal) haben am gestrigen Dienstagabend ein Einvernehmensprotokoll zur Aufnahme und Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Seniorenwohnheimen unterzeichnet.
“Menschen mit psychischen Erkrankungen, die mindestens 60 Jahre alt oder pflegebedürftig sind, sollen zukünftig gemäß klaren Leitlinien in den Südtiroler Seniorenwohnheimen aufgenommen und betreut werden können”, erklärte die zuständige Sozial- und Gesundheitslandesrätin Martha Stocker bei der Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls. Die ordentliche Aufnahme und erfolgreiche Betreuung von alten Menschen mit psychischen Erkrankungen wird dabei an zwei Schwerpunkten ausgerichtet: das Recht der betroffenen Menschen auf eine angemessene Begleitung und Pflege in den Seniorenwohnheimen und die Notwendigkeiten der Fachkräfte der Wohnheime, die durch die Beratung, die Unterstützung und die Begleitung durch die psychiatrischen Dienste für diese Herausforderung gestärkt werden sollen.
Das heute unterzeichnete Einvernehmensprotokoll legt daher die Kriterien und das Verfahren für die Aufnahme von pflegebedürftigen und älteren Menschen mit psychischen Erkrankungen fest, sieht eine abgestimmte und verbesserte Kooperation zwischen den zuständigen Diensten und Einrichtungen vor und definiert die Zusammenarbeit wie den raschen und effizienten Informationsfluss, die allgemeine medizinische Versorgung und die psychiatrische Betreuung, die Intervention in Notfällen und die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte in den Seniorenwohnheimen. “Dies ist deshalb wichtig, weil die Aufnahme und Betreuung betroffener Patienten in den Seniorenwohnheimen in Vergangenheit manchmal mit Schwierigkeiten verbunden war”, erklärt Landesrätin Stocker. “Ich bin jedoch davon überzeugt, dass durch eine flächendeckende Integration der Seniorenwohnheime in den Bereich der psychischen Gesundheit betroffenen Menschen auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit eine gute, zuverlässige und würdevolle Betreuung gewährleistet werden kann”, unterstreicht Stocker.