Von: luk
Bozen – Anträge von Grünen und Süd-Tiroler Freiheit wurden heute im Landtag behandelt.
Beschlussantrag Nr. 302/20: Einweg führt nicht zum Ziel (eingebracht von den Abg. Foppa, Staffler und Dello Sbarba am 11.06.2020). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. Die Verpflichtung zur Verwendung von Einweghandschuhen aus dem LGE Nr. 4/2020 zu streichen und weiterhin für Händewaschen, Desinfektion und Abstandhalten zu sensibilisieren. 2. Sollte eine neuerliche Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen in Zusammenhang mit Covid-19 nötig werden, Einweghandschuhe nicht nochmals als verpflichtende Schutzmaßnahme in Gesetzestexte, Beschlüsse, Dekrete, oder Ähnliches aufzunehmen. Stattdessen soll weiterhin zum Händewaschen und Desinfizieren angehalten werden. 3. Bei allen weiteren Maßnahmen zur Covid-19- Krise die ökologischen Folgen und die Folgen für das Klima zu berücksichtigen.
“Die Covid-19-Krise unterwirft unseren Alltag weiterhin vielen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen”, stellte Brigitte Foppa (Grüne) fest. Einige Maßnahmen, die in den letzten Wochen und Monaten Einzug gehalten haben, werden jedoch zunehmend in Frage gestellt. Dazu gehört die Verwendung von Einweghandschuhen, die seit Corona massiv angestiegen ist. Durch das Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai dieses Jahres wurde die Verwendung dieser Einweghandschuhe beim Einkaufen verpflichtend eingeführt. Laut Verbraucherzentrale des Landes Südtirol wiegt diese Art des Einwegschutzes die Menschen in ein „falsches Sicherheitsgefühl“. Man könne die Einweghandschuhe sogar als „wahre Keimschleudern“ bezeichnen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Anfang Juni auf ihrer Homepage davon abgeraten, Handschuhe in der Öffentlichkeit zu tragen, denn „das Tragen von Handschuhen kann das Infektionsrisiko erhöhen“. In öffentlichen Orten wie Supermärkten ist laut WHO eine Desinfektion der Hände völlig ausreichend. Schwer wiegen weiters die Umweltfolgen dieser Maßnahmen. Wir brauchen keine zusätzlichen Müllberge für einen so genannten Schutz, der aller Wahrscheinlichkeit nach keiner ist.”
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) erklärte seine volle Zustimmung.
Für gewisse Bereich habe Foppa absolut recht, erklärte LR Thomas Widmann. In gewissen Bereichen brauche es auch eine Schulung für die richtige Verwendung von Handschuhen. Wichtig sei die Desinfektion der Hände. Im Prinzip aber habe man die Handschuhpflicht durch nachfolgende Verordnungen bereits abgeschafft. Der Antrag sei hinfällig.
In vielen Bereichen gelte noch Handschuhpflicht, erwiderte Foppa, etwa beim Einkauf von nicht verpackten Produkten.
Der Antrag wurde mit 16 Ja und 18 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 304/20: Black Lives Matter gilt auch im Umgang mit faschistischen Relikten in Südtirol (eingebracht von den Abg. Knoll und Atz Tammerle am 11.06.2020). Der Landtag verurteilt ethnisch, rassistische Diskriminierungen sowie die Gräueltaten des Faschismus und des Nationalsozialismus und die Verherrlichung derselben durch dessen Relikte und fordert die Landesregierung deswegen auf, a) sich für die Entfernung des Alpini-Denkmals in Bruneck einzusetzen, b) sich für die Umbenennung von Straßen- und Kasernennamen einzusetzen, die im Zusammenhang mit den Gräueltaten des Faschismus stehen bzw. an Personen erinnern, die sich an diesen Gräueltaten beteiligt haben.
“Der gewaltsame Tod des Afroamerikaners George Floyd hat zu weltweiten Protesten und zu einer Debatte über den Umgang mit Rassismus geführt”, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) . “In diesem Zusammenhang wird in vielen Ländern auch eine Aufarbeitung der Geschichte sowie eine Distanzierung und Entfernung von Monumenten gefordert, die die Unterdrückung und Versklavung der schwarzen Bevölkerung verherrlichen. In den Vereinigten Staaten wird die Entfernung der Statuen von Südstaaten-Generälen aus der Bürgerkriegszeit gefordert und teilweise schon umgesetzt. Auch in Europa ist es bereits zu Protesten und Maßnahmen gekommen. Auch in Südtirol gibt es zahlreiche Denkmäler sowie Benennungen von Straßen und Kasernen, die an die Unterdrückung und Ermordung der schwarzafrikanischen Bevölkerung in Äthiopien erinnern. Damit werden diese Gräueltaten bis heute verharmlost und glorifiziert.”
Die weitere Behandlung des Antrags wurde vertagt, da die Zeit der Opposition um 11:50 Uhr vorbei war.
Auf Antrag des Abg. Köllensperger wurden die Arbeiten für eine Beratung unter der Opposition unterbrochen.