Von: mk
Bruneck – Landesrätin Martha Stocker zeigt Verständnis für Elternprotest im Pustertal, fordert aber auch Verständnis dafür, dass sich das Land an Gesetzesvorgeben halten muss.
Die Höchstgrenze der Honorarabrechnung mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst von 240.000 Euro für einen niedergelassenen freiberuflichen Arzt haben zu einem Elternprotest im Pustertal geführt. Bei einem Treffen mit Kinderärzten des Bezirks Pustertal in dieser Woche wurden von des Landes die staatlichen Vorgaben nochmals erläutert, die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb einzuhalten sind.
Zur Vorgeschichte: Aufgrund einer staatlichen Bestimmung, die besagt, dass kein öffentlicher Bediensteter oder mit der öffentlichen Verwaltung – wie dem Sanitätsbetrieb – konventionierter privater Dienstleister mehr verdienen darf als der höchste Amtsinhaber in Italien, der Staatspräsident, muss auch das abrechenbare Honorar von niedergelassenen freiberuflichen Ärzten auf maximal 240.000 Euro “gedeckelt” werden. Es bleibt festzuhalten: von Seiten des Landes wurde zweimal eine Gesetzesinitiative über den Südtiroler Landtag auf den Weg gebracht, jedes Mal erfolgte eine klare Absage aus Rom.
“Die betroffenen Ärzte leisten sehr gute Arbeit, deshalb verstehen wir den Unmut der Eltern durchaus. Es muss aber von Elternseite auch verstanden werden, dass sich der Sanitätsbetrieb nur im Rahmen der staatlichen Vorgaben bewegen kann”, unterstreicht Gesundheitslandesrätin Stocker. “Wir haben uns in Rom intensiv bemüht, eine Lösung zu finden, insbesondere für die unterschiedliche Ausgangslage zwischen Bediensteten und Freiberuflern. Es ist rechtlich eine komplexe Situation, wobei der Staat wenig Einsicht zeigt, zumal in den anderen Regionen Italiens das Honorargefüge ein völlig anderes ist und diese Obergrenze kaum einmal erreicht wird.”
Die Landesrätin hat nach den Ablehnungen der Gesetzesinitiativen in Rom die Prüfung eines Bezuschussungsmodells für die Strukturkosten der niedergelassenen freiberuflichen Pädiater in Auftrag gegeben.
“Die wohnortnahe medizinische Versorgung ist für uns eine zentrale Säule der Gesundheitsdienste, das gilt für die Kinderärzte ebenso wie für die Hausärzte. Mit Investitionsbeiträgen für Geräte und medizinische Ausstattung kann ihre Leistung gefördert werden, dies trägt zur Verbesserung der Betreuung bei”, so Stocker.