Neue Maßstäbe für flexiblere Arbeit

Elternzeit im öffentlichen Dienst ab heute fairer bezahlt

Donnerstag, 05. Dezember 2024 | 15:55 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Seit heute profitieren Südtirols rund 32.500 öffentliche Bedienstete von einer überarbeiteten Regelung zur Elternzeit, die mehr Flexibilität und höhere finanzielle Sicherheit bietet. Diese Neuerungen sind Teil des aktualisierten Kollektivvertrags (BÜKV), der auch bessere Zulagen für anspruchsvolle Tätigkeiten vorsieht.

Ein zentrales Element der Reform ist die deutlich flexiblere Gestaltung der Elternzeit. Beschäftigte können diese nun in stunden- oder tageweisen Abschnitten nehmen – und das ohne Begrenzung der Abschnitte. Die Meldefrist wurde auf nur sieben Tage verkürzt, bei Turnusdiensten auf 15 Tage und bei stundenweiser Nutzung sogar auf lediglich zwei Tage. In dringenden Fällen kann die Genehmigung auch kurzfristig erteilt werden.

Finanziell bedeutet die Reform eine spürbare Verbesserung: Zwei Monate Elternzeit werden künftig entweder vollständig oder zu 80 Prozent vergütet, eine deutliche Steigerung gegenüber den bisherigen 30 Prozent. Während dieser Zeit bleiben Ansprüche auf Urlaub und das 13. Monatsgehalt erhalten. Zudem können Eltern diese Zeit nutzen, um ihre Wochenarbeitszeit vorübergehend zu reduzieren. Der Sonderurlaub für die Betreuung kranker Kinder wurde auf das 14. Lebensjahr des Kindes ausgedehnt.

Bessere Anerkennung von Verantwortung und Engagement

Der überarbeitete Vertrag sieht außerdem höhere Zulagen für Aufgaben mit besonderer Verantwortung, Koordination oder hoher Belastung vor. Diese Zulagen sind kumulierbar, was die Arbeit im öffentlichen Dienst deutlich attraktiver machen soll. Darüber hinaus wurden die maximalen Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung bei Außendiensten erhöht – nun auf dem Niveau der Führungskräfte.

Ein wichtiger Schritt für die Zukunft

„Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv daran gearbeitet, den öffentlichen Dienst zukunftssicher und attraktiver zu gestalten. Der neue Kollektivvertrag ist ein bedeutender Meilenstein auf diesem Weg“, betont Personallandesrätin Magdalena Amhof, die die Verhandlungen maßgeblich begleitet hat.

Die Reform betrifft zahlreiche Beschäftigte in Südtirol, darunter die Landesverwaltung, den Gesundheitsdienst, Gemeinden, Seniorenwohnheime, Bezirksgemeinschaften sowie das Wohnbauinstitut und Institutionen wie das Verkehrsamts Bozen und die Kurverwaltung Meran.

Mit diesen Maßnahmen positioniert sich Südtirol als moderner, familienfreundlicher Arbeitgeber, der auf die Bedürfnisse seiner Mitarbeitenden eingeht und den öffentlichen Dienst langfristig stärkt. Die Neuerungen setzen einen deutlichen Impuls für mehr Flexibilität und Anerkennung – sowohl beruflich als auch privat.

Bezirk: Bozen

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