Von: mk
Rom/Trient/Bozen – Die Entscheidung über den Abschuss des Problembären M49 ist gemäß geltender gesetzlicher Bestimmungen Landeskompetenz. Dies stellt Senator Meinhard Durnwalder fest und stützt sich dabei auf das Landesgesetz Nr. 11/2018 zur „Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“, welches im Juli 2018 erlassen und erst im vergangenen Juli 2019 durch ein Urteil des Verfassungsgerichtes bestätigt wurde: „Dem Landesgesetz zufolge muss ein Bär nicht erst Menschen angreifen bevor das Land eingreifen kann“, betont Durnwalder.
Der Problembär M49, der im vergangenen Spätsommer und Herbst 2019 bereits beträchtliche Schäden in Südtirol verursacht hat, ist laut jüngsten Berichten nach dem Winterschlaf wieder im Grenzgebiet zwischen dem Trentino und Südtirol unterwegs. „Entgegen anderslautender Stellungnahmen kann ein Problembär nicht erst entnommen werden, sobald er Menschen angegriffen hat“, präzisiert Senator Meinhard Durnwalder. Durnwalder bezieht sich dabei auf das Landesgesetz Nr. 11 vom 16. Juli 2018 zur „Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“: „Das Landesgesetz stellt ganz klar fest, dass die Autonome Provinz Südtirol nach Absprache mit der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) den Abschuss eines Problembären anordnen kann“, so der Senator. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sieht Durnwalder dafür absolut gegeben: „Ein Problembär kann entfernt werden, falls es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, der Erhaltungszustand der Tierart nicht gefährdet ist und bereits Tatbestände vorliegen. Es wäre schon ein starkes Stück, wenn erst Menschen zu Schaden kommen müssten, bevor wir einschreiten könnten“, erklärt Durnwalder.
Erst im Juli 2019 hatte das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des von Landesrat Arnold Schuler und Senator Meinhard Durnwalder ausgearbeiteten Landesgesetztes bestätigt. Dem vorangegangen war ein Rekurs des Ministerrates in Rom vom September 2018. „Das Verfassungsgericht spricht in seinem Urteil den autonomen Provinzen Bozen und Trient nicht nur die Entscheidungskompetenz zur Entnahme von Problembären und -wölfen, sondern die umfassende Zuständigkeit für den Erhalt des gesamten ‚alpinen Habitat‘ zu“, so Durnwalder. Südtirol habe die Kompetenz, so der Senator weiter, die Regelungen und Gesetze zum Schutz der wilden Fauna und Flora und Erhaltung der natürlichen Lebensräume selber zu bestimmen. „Das Verfassungsgericht bestätigt, dass diese Kompetenzen dazu beitragen, die einzigartige Ökosystemstruktur der autonomen Provinzen Trient und Bozen zu sichern“, erklärt Durnwalder.