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Bozen – Die Seilbahn- sowie die außerstädtischen Busdienste sollen laut Grundsatzentscheidung der Landesregierung über eine europäische Ausschreibung zugewiesen werden.
Zwei Grundsatzentscheidungen im Hinblick auf die künftige Vergabe der öffentlichen Verkehrsdienste hat die Landesregierung am 10. Jänner getroffen:
Was die Vergabe der außerstädtischen Linienverkehrsdienste mittels Dienstleistungsauftrag betrifft gab die Landesregierung grünes Licht für die Veröffentlichung der Vorabinformation im Amtsblatt der Europäischen Union. Getrennt ausgeschrieben werden hingegen der Betrieb, die Zusatzdienste und Instandhaltung der Seilbahn und Trambahn Ritten, der Mendelstandseilbahn und der Seilbahn Jenesien.
„Dadurch hat die Landesregierung nun konkrete Schritte zur Umsetzung der EU-Bestimmungen zur Vergabe der Dienste im öffentlichen Nahverkehr gesetzt und die Voraussetzungen geschaffen, dass die Termine und Fristen eingehalten werden können“, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner.
Die derzeitigen Konzessionen für die außerstädtischen Linienverkehrsdienste sind bis zum 18. November 2018 gültig, die Konzessionen für die Rittner Bahnen, für die Mendelbahn und für die Seilbahn Jenesien bis zum 24. November 2018. Nach diesem Datum muss laut EU-Verordnung Nr. 1370/2007 der Betrieb mit Dienstleistungsvertrag erfolgen, und zwar nach erfolgter europaweiter Ausschreibung. Die Vorinformation muss ein Jahr vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. In der Vorinformation werden die wichtigsten Eckpunkte der Ausschreibung angegeben, etwa in Bezug auf den Ausschreibungsbetrag, die Laufzeit usw. „Die Dienste werden nach den von der EU vorgesehenen Verfahren nach dem Kriterium des wirtschaftlich besten Angebotes vergeben, wobei für uns zwei Dinge wesentlich sind: zum einen die Erfordernisse der lokalen kleinen und mittleren Unternehmen, zum anderen die Qualitätskriterien für die Nutzer wie Pünktlichkeit, Sauberkeit, Mehrsprachigkeit“, so Mussner. Der Landesrat verweist auch darauf, dass die Bürger über die Verbraucherzentrale selbst an der entsprechenden Qualitätscharta mitarbeiten können
„Die Landesregierung die Grundsatzentscheidung getroffen, die öffentlichen Seilbahndienste, zusammen mit den Zusatzdiensten und der Instandhaltung, separat, also getrennt von den Busdiensten, über eine europäische Ausschreibung zu vergeben“, sagt Landesrat Florian Mussner. „Betroffen sind die Seil- und Trambahn Ritten, die Seilbahn Jenesien und die Mendelstandseilbahn“, erläutert der Mobilitätslandesrat.