Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat die Maßnahmen zur Entwicklung der Skigebiete geändert. Die Änderungen betreffen Großbetriebe und Speicherbecken mit Mehrfachnutzung.
Auch große lokale Skigebiete sollen künftig durch Kapitalbeiträge von maximal einer Million Euro, also mit Beiträgen von bis zu 80 Prozent der höchstzulässigen Investitionssumme von 1,25 Millionen Euro, gefördert werden. Solche Großbetriebe beziehungsweise lokale Skigebiete mit Gemeindenbeteiligungen von über 25 Prozent und mehr als zehn Millionen Euro Jahreshaushalt, erhielten bisher De-Minimis-Förderungen bis zu 200.000 Euro im Dreijahreszeitraum.
Weiters sollen in Zukunft auch Speicherbecken mit Mehrfachnutzung (auf der Grundlage des Artikels 55 der EU-Freistellungsverordnung Nr. 651/2014) gefördert werden. Bisher waren sie von dieser Förderung ausdrücklich ausgeschlossen, da sie über die Landwirtschaftsschiene unterstützt wurden.
Dies sind die zwei wesentlichen Änderungen, welche die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher an den Maßnahmen zur Entwicklung der Skigebiete vorgenommen hat. Diese Maßnahmen hatte die Landesregierung vor einem Jahr verabschiedet, um eine angemessene Entwicklung der Südtiroler Skigebiete zu ermöglichen und auch, um die Möglichkeiten der europäischen Freistellungsverordnung auszuschöpfen.