Von: mk
Bozen – Nachdem es die Mietwagenfahrer geschafft haben, dass einige Punkte der neu eingeführten Landesbestimmungen abgeändert wurden, hat nun auch das Verwaltungsgericht von Bozen über deren Rekurs entschieden. „Auch wenn nicht alle beanstandeten Punkte vom Gericht anerkannt wurden, sehen sich die Mietwagenfahrer in ihrem Vorgehen bestätigt“, sagen Myriam Atz Tammerle, Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, und ANITraV-Rechtsanwalt Dr. Vannicelli.
Das aufwendige Ausfüllen eines umfangreichen Fahrtenblattes in Papierform wurde, dank heftiger Interventionen der Mietwagenfahrer und der Landtagsabgeordneten Myriam Atz Tammerle bei der Landesregierung, bereits ausgesetzt. Auch die Einführung eines Fahrtenblattes in digitaler Form wird erst in drei Jahren, und nicht wie ursprünglich innerhalb eines Jahres, eingeführt.
Der Rekurs sah auch die Streichung des Passus vor, dass nach jeder Dienstfahrt wieder in die eigene Garage zurückgekehrt werden muss. Bereits im März 2020 entschied der Verfassungsgerichtshof in Rom, dass diese Bestimmung aus dem Staatsgesetz gestrichen werden muss. Erst als die Südtiroler Mietwagenfahrer im Juni 2020 die effektive Behandlung des Rekurses im Verwaltungsgericht von Bozen bestätigten, reagierte die Landesregierung und passte rasch die Landesbestimmungen an. „Ein klarer Erfolg für die Mietwagenfahrer“, freut sich Atz-Tammerle.
Ein Punkt, und zwar das Verbot, den Namen „Taxi“ als Firmennamen zu verwenden, wurde vom Gericht nicht als rechtswidrig eingestuft, da die Provinz dies eigenständig entscheiden kann. Die Landesregierung entschied sich dafür, dass Mietwagenunternehmen nicht mehr als „Taxi“ bezeichnet werden dürfen. Für Vannicelli unverständlich, zumal das Land in diesem Bereich genug Spielraum hätte, Bestimmungen so zu gestalten, um den Mietwagenfahrern einen Schritt entgegenzukommen und ihnen somit das Arbeiten zu erleichtern.
Die Einbringer des Rekurses zeigen sich erfreut. „Dieser Erfolg war nur durch unseren Zusammenhalt möglich. Hätten wir diesen Rekurs nicht eingebracht, dann hätte sich am ursprünglichen ‚geschäftsschädigenden‘ Landesgesetz überhaupt nichts geändert. Denn nicht einmal der lokale Verband hat sich diesbezüglich für uns eingesetzt“, berichtet die Landtagsabgeordnete, die darauf hinweist, dass von diesen Gesetzesanpassungen nun alle Mietwagenunternehmen in Südtirol profitieren.