Von: mk
Bozen – Um den Zugang zu Zusatz- und Ergänzungsvorsorge gerechter und bürgernäher zu gestalten, hat die Regionalregieurng gestern die diesbezügliche Regelung geändert.
Die Regionalregierung hat gestern Abend unter dem Vorsitz von Präsident Arno Kompatscher die Regelung der Zusatz- und Ergänzungsvorsorge geändert und damit auch die vom regionalen Stabilitätsgesetz 2017 eingeführten Neuigkeiten umgesetzt. “Durch diese Änderungen”, erklärt die für Vorsorge zuständige Regionalassessorin Violetta Plotegher, “wird der Zugang zu den Leistungen vor allem für Personen in schwierigen Lebenslagen einfacher. Unser Ziel ist es ja, die Inanspruchnahme der Leistungen für die Familie, die Pflege und die Kinder möglichst bürgerfreundlich und gerecht zu gestalten.”
Die Änderungen betreffen insbesondere die Anhebung des Zuschusses, mit dem die Region die freiwilligen Beitragszahlungen an das NIFS/INPS von Personen unterstützt, die wegen der Betreuung und Erziehung ihrer Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr (oder bis zu drei Jahren nach einer Adoption) der Arbeit fern bleiben. Dieser wird von 7.000 auf 9.000 Euro erhöht. Im Falle der Anvertrauung von Pflegekindern steht die Unterstützung für die gesamte Dauer derselben zu. Diese Maßnahme, die in Südtirol bereits seit einigen Jahren zum Tragen kommt, wird nun auch im Trentino angewandt.
Was die rentenmäßige Absicherung der Pflegezeiten betrifft, wurden die Verwaltungsabläufe geändert, um die Verfahren zu beschleunigen. Bei der Förderung der Zusatzvorsorge werden die Beiträge nun direkt in den Zusatzrentenfonds der Betroffenen überwiesen. Bisher wurden diese von Pensplan Centrum AG auf die individuelle Rentenposition zurückgelegt, aufgewertet und erst zum Zeitpunkt des Rentenantritts in den Zusatzrentenfonds eingezahlt, bei dem die Empfangsberechtigten versichert sind.
Nicht mehr nur von „im Haushalt tätigen Personen” ist hingegen künftig bei der Unterstützung der freiwilligen Beitragszahlungen an das NISF/INPS die Rede, mit denen der Anspruch auf eine Pflichtrente erworben wird. Weiterhin anerkannt wird die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Familienangehörigen, wobei die Maßnahme nun auch die arbeitslosen Personen über 50 Jahren einschließt. Der Beitrag wird ferner auf bis zu 4.000 Euro angehoben und bis zur Erreichung des Anspruchs auf die Frührente ausgedehnt.
Angehoben hat die Regionalregierung gestern auch die Einkommensgrenze, die zur Inanspruchnahme der Leistungen berechtigt: Sie wurde für einköpfige Haushalte von 20.000 auf 30.000 Euro angehoben und steigt mit Anzahl der Familienmitglieder.
In ihrer gestrigen Sitzung hat die Regionalregierung zudem die Richtlinien für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage für die Inanspruchnahme der verschiedenen finanziellen Vorsorgeleistungen genehmigt: In Südtirol kommt demnach die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) zur Anwendung, im Trentino das ICEF-Berechnungssystem. Die Änderungen treten Anfang Juli 2017 in Kraft.