Von: apa
Am 8. und 9. Juni findet die EU-Wahl statt. Wählen dürfen jene, die spätestens am Wahltag 18 Jahre alt werden. Wählen kann man auf verschiedene Arten: Entweder am Samsttag und Sonntag direkt im Wahllokal. Oder man wählt mittels Briefwahl vom Ausland aus.
Worum geht es eigentlich?
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt. Die Abgeordneten werden auch EU-Mandatare genannt, sie kommen aus allen 27 EU-Mitgliedsländern. Insgesamt werden dieses Mal 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt (um 15 mehr als bei der letzten Wahl). Aus Österreich werden 20 Mandatare in das EU-Parlament entsandt. Diese werden am 9. Juni in Österreich gewählt. In anderen europäischen Ländern finden die Wahlen zum Teil auch an anderen Tagen statt – jedenfalls aber zwischen 6. und 9. Juni.
Warum ist das wichtig?
Wer sich an den Wahlen beteiligt, entscheidet mit, welche Europaabgeordneten ins EU-Parlament kommen. Im EU-Parlament werden von diesen Abgeordneten neue Rechtsvorschriften ausgearbeitet (gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU-Staaten). Auch wählen die EU-Abgeordneten den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission. Wer wählt, kann also mitentscheiden, in welche Richtung sich die EU entwickelt. Das EU-Parlament beschließt Rechtsvorschriften, die alle Bürger der EU betreffen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Lebensbereiche: Vom Umweltschutz über Rechte für Verbraucher, den Verkehr, die Geldpolitik, Warenhandel und Regelungen für Dienstleistungen.
In welchem EU-Land darf man ebenfalls schon unter 18 Jahren wählen?
Neben Österreich gibt es vier weitere EU-Länder, in denen Jugendliche bereits unter 18 Jahren wahlberechtigt sind: In Deutschland, Malta, Belgien gilt das Wahlrecht auch für 16- und 17-Jährige, in Griechenland auch für 17-Jährige. Eine Wahlpflicht gibt es in Belgien (außer für 16- und 17-Jährige), Bulgarien, Griechenland (Ausnahmen ab 70 Jahren), sowie in Luxemburg (bis 75 Jahre).