Von: luk
Meran – Anlässlich der nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament, die zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 stattfinden, können auch die Bürger anderer EU-Länder in Italien die auf Italien entfallenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen.
Wer in Meran wählen möchte, muss den entsprechenden Antrag, dessen Muster auch auf der Website des Innenministeriums unter https://dait.interno.gov.it/elezioni/optanti-2024 abrufbar ist, ausfüllen und bis Montag, 11. März 2024 persönlich im Rathaus (Wahlamt, ZimmerA18 im Erdgeschoss, Laubengasse 192, 39012 Meran) abgeben oder per Einschreiben oder per zertifizierte E-Mail (PEC – wahlamtmeran.elettoralemerano@legalmail.it) schicken.
Im ersten Fall ist der Antrag in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters bzw. der zuständigen Mitarbeiterin zu unterzeichnen und muss nicht beglaubigt werden; im Falle der Zustellung per Post muss dem Antrag stattdessen eine nicht beglaubigte Fotokopie eines Ausweises des Unterzeichners bzw. der Unterzeichnerin beigefügt werden (Art. 38, Absatz 3, des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28.12.2000).
Der Antrag muss – neben der Angabe von Name, Vorname, Geburtsort und -datum – auch folgende Angaben enthalten:
Die Absicht, das Wahlrecht ausschließlich in Italien auszuüben;
Die Staatsangehörigkeit;
Die Wohnsitzadresse sowohl in Italien als auch im Herkunftsland;
Den Besitz der Wahlrechts im Herkunftsland;
Den Nachweis, dass keine gerichtlichen Maßnahmen anhängig sind, die im Herkunftsland zu einem Verlust der Wahlberechtigung führen können.
Die Gemeindeämter werden in kurzer Zeit den Betroffenen die Ergebnisse des Antrages mitteilen. Wird dieser angenommen, so wird der/die Antragsteller*in einen Wahlausweis erhalten – mit der Angabe des Wahllokals, in dem er/sie wählen kann.