Wölfe dürfen in Österreich weiterhin nicht abgeschossen werden

EuGH: Wolf darf in Österreich aktuell nicht gejagt werden

Donnerstag, 11. Juli 2024 | 16:11 Uhr

Von: apa

Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem beeinspruchten Tiroler Fall. “Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist”, heißt es. In Tirol sah man “keine unmittelbaren Auswirkungen”, man werde weiter Problemwölfe abschießen.

Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigab. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage gebeten. Die Richter in Luxemburg mussten unter anderem die Frage beantworten, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, dass Wölfe in einigen europäischen Ländern vom strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ausgenommen sind, in Österreich aber nicht. Nein, lautet die Antwort: Österreich habe bei seinem Beitritt in die Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet.

Einen Wolf auch unter der aktuellen Rechtslage zum Abschuss freizugeben, geht nur, wenn die Wolfspopulation sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und die Jagd diesen nicht gefährdet – und zwar sowohl mit Blick auf Tirol, Österreich und auf das grenzüberschreitende Verbreitungsgebiet. Zudem müssen vor einem Abschuss auch andere Lösungen, wie zum Beispiel Almschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden.

Die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ zeigte sich in einer Reaktion auf die Entscheidung gelassen. Diese habe “keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol, bringt aber leider auch keine Erleichterungen”, teilte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) mit. Tirol erfüllt mit aktueller Rechtslage europarechtliche Anforderungen, spielte Geisler darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern nach Verordnungen abgeschossen werden.

Auch in Salzburg hält die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) an der bisherigen Abschusspraxis fest: “Für uns ändert sich durch das EuGH-Urteil nichts. Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen kann ein Wolf durchaus entnommen werden.” Die in Salzburg angewendeten Maßnahmenverordnungen würden auf Einzelfallprüfungen fußen, damit sei man “absolut rechtskonform” unterwegs. Im Bundesland wurden im Juli 2023 ein erster und im Juni 2024 ein zweiter Wolf offiziell erlegt, ein dritter soll laut Svazek bereits am Wochenende zum Abschuss freigegeben werden. Das Tier soll Anfang des Monats in Niedernsill (Pinzgau) mindestens fünf Schafe gerissen haben.

Auch Kärntens Jagd- und Agrarreferent Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) meinte: “Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm-und Weideschutzgesetz beruht. Seine Amtskollegin aus Oberösterreich, Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), hielt fest: “In Oberösterreich findet keine planmäßige Wolfsjagd statt, welche nach dem aktuellen EuGH-Urteil einen günstigen Erhaltungszustand voraussetzt.” Damit sei das Vorgehen in ihrem Bundesland “rechtlich gedeckt und im Einklang mit dem jüngsten EuGH-Urteil”.

In Vorarlberg forderte der zuständige Landesrat Christian Gantner (ÖVP) die Absenkung des europäischen Schutzstatus des Wolfes. “Der europaweit strengste Schutz des Wolfes ist überholt und muss im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung und Nutztiere rasch zurückgenommen werden”, so Gantner. In Vorarlberg betreibe man keine reguläre Jagd, sondern Einzelfallentnahmen von Problemwölfen. Der Wolf sei keine gefährdete Tierart und gehöre reguliert wie jede andere Wildart auch, verlangte er.

Anders sehen das Rechtsexperten, die meinen, dass mit dem heutigen Urteil der Wolf in Österreich nicht mehr gejagt werden darf. Ansonsten könnte Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren drohen, sagt der Vorstand des Instituts für Europarecht der JKU Linz, Franz Leidenmühler, im APA-Gespräch. Ähnlich äußerte sich auch der Europarechtsexperte Walter Obwexer in der “Tiroler Tageszeitung”.

ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig blieb indes auf bisheriger Wolfs-Linie. “Fakt ist, der Wolf ist mit über 20.000 Individuen in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht. Zudem verliert das Großraubtier zunehmend die Scheu vor dem Menschen”, erklärte der Minister in einer Aussendung. Er werde weiterhin auf EU-Ebene dafür kämpfen, dass der Schutzstatus gesenkt wird.

“Ich hoffe, das Urteil führt jetzt auch wieder zu einer Versachlichung der Debatte. Wer den Landwirtinnen und Landwirten tatsächlich helfen will, sollte sich um diese Sachlichkeit bemühen”, sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) noch bevor das Urteil bekannt wurde am Rande einer Pressekonferenz. Es brauche entsprechende Unterstützung beim Herdenschutz.

Kritik am Urteil kam vom EU-Abgeordneten der FPÖ, Roman Haider. “Insbesondere der Hinweis auf angebliche gelindere Mittel wie den Almenschutz demonstriert, dass die Richter keine Ahnung von den Gegebenheiten im alpinen Gelände haben”, schreibt er in einer Aussendung. Er fordert eine Herabsetzung des Schutzstatus von Wölfen. “Nur wenn der strenge Schutzstatus des Wolfes gelockert wird, kann es ein für alle Seiten gedeihliches Zusammenleben von Mensch, Weidetier und Wolf geben”, so Haider.

Gegner der Wolfsentnahmen freuten sich naturgemäß über das Urteil, so auch WWF Österreich und Ökobüro die den Rechtsstreit in Österreich führen. “Der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Je rascher Bund und Länder in den Schutz der Almweidetiere investieren, desto eher kann sich die Landwirtschaft auf die neue Situation einstellen”, reagierte auch Lucas Ende vom Naturschutzbund. Die Tierschutzorganisation VGT fordert dann “alle Landesrät:innen, die Wolfsabschussverordnungen verabschiedet haben, auf, die Rechtsbrüche mit sofortiger Wirkung einzustellen und das illegale Töten zu stoppen”, heißt es in einer Aussendung.

Obwohl der EuGH die Wolfsjagd eigentlich weiter für verboten erklärte, sieht der Bauernbund dagegen das Vorgehen der Bundesländer beim Wolfsmanagement durch den Urteilsspruch bestätigt und meint “auch der EuGH bestätigt nun, dass die Vorgangsweise, Problemwölfe zu entnehmen, richtig ist.” Ähnlich äußerte sich auch Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger in einer Aussendung.

Laut dem “Österreichzentrum Bär-Wolf-Luchs” gab es heuer bisher sechs Wolfsentnahmen, vier davon in Kärnten und jeweils eine in Tirol und Salzburg. Im Jahr davor gab es 14 Wolfsentnahmen.

Kommentare

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13 Kommentare auf "EuGH: Wolf darf in Österreich aktuell nicht gejagt werden"


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Savonarola
11 Tage 10 h

spätestens, wenn ein paar Touristen draufgehen, wendet sich das Blatt. Vorher sollte man aber ein paar von den Brüsseler Schreibtischverbrecher in die Berge schicken, die haben ja keine Ahnung, was die mit solchen kranken Projekten der lokalen Bevölkerung antun.

Look_at_Yourself
Look_at_Yourself
Universalgelehrter
11 Tage 3 h

 
Savonarola
Wer hat Angst vorm pöösen Wolf?

N. G.
N. G.
Kinig
11 Tage 2 h

“Drauf gehen…” Wölfe? Fehlt nur noch das du schreibst wann das erste Kind und die Oma vom Wolf gefressen werden.

N. G.
N. G.
Kinig
11 Tage 2 h

Wurde der Wolf angesiedelt? Wann und wer hats gemacht?

Homelander
Homelander
Universalgelehrter
11 Tage 10 h

Umsischt hom se de Wölfe nochn Weltkriag et ausgerottet… Laut EU ist dieses Tier heilig… aber keine Sorge, da werden einige schon selber Hand anlegen und dieses Problem bereinigen… 

N. G.
N. G.
Kinig
11 Tage 2 h

Ach, dein Kommentar wird veröffentlicht, meiner nicht, indem ich erkläre das Wölfe gewildert werden seit sie hier angekommen sind.
Hätte eohl das Wirt Bauer wrglassen sollen.

Aurelius
Aurelius
Kinig
11 Tage 7 h

dann kann Südtirol lange warten auf dem Wolfabschuss
erst wenn der Wolf Äpfel frisst wird etwas Geschehen

Look_at_Yourself
Look_at_Yourself
Universalgelehrter
11 Tage 3 h

Mal ganz sachlich gefragt: wie viele Menschen wurden in den letzten 100 Jahren in Südtirol von Wölfen angegriffen und verletzt oder getötet?

Doolin
Doolin
Kinig
11 Tage 10 h

…was haben wir sie beneidet wie sie schiessen dürfen…

Der Wahrhaftige
Der Wahrhaftige
Tratscher
11 Tage 7 h

Ja einfach beseitigen und leise sein, dann können sie den Wolf schützen bis sie blau sind!!!

Faktenchecker
11 Tage 6 h

“Der EuGH betonte auch, dass die EU an das Übereinkommen von Bern, einen
völkerrechtlichen Vertrag von 1979, gebunden sei. Dieses sieht einen
strengen Schutz für Wölfe vor.”

Also keine Chance für die rechten Wolfsmärchenerzähler.

n-tv

Pasta Madre
Pasta Madre
Universalgelehrter
10 Tage 9 h

Für sowos brauchts an Europäischen Gerichtshof??
I hoff das die Flintenbesitzer nett zu oft zögern.

Ratziputz
Ratziputz
Tratscher
9 Tage 5 h

Die Bürohengste in Brüssel haben wirklich wenig Ahnung,
die Bevölkerung wird sich dann halt selber helfen.

Wie schon öfters geschrieben: Wolf und Bär sind in unserem Gebiet fehl am Platz. Das Gebiet ist vkiel zu dicht besiedelt und weltweit ist weder der Bär noch der Wolf vom Aussterben bedroht.

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