Von: mk
Meran – Die ehemalige Stadträtin Heidi Siebenförcher erhält nach ihrem Freispruch vor Gericht von der Gemeinde Meran wie gesetzlich vorgesehen eine Prozesskostenerstattung in Höhe von 12.464,38 Euro.
Im Juli 2015 war das Urteil aus erster Instanz endgültig bestätigt und die ehemalige Meraner Stadträtin Heidi Siebenförcher vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der illegalen Parteienfinanzierung und des erschwerten Betrugs vollkommen freigesprochen worden. In der Folge hatte Siebenförcher eine Prozesskostenerstattung beantragt, die nun teilweise gewährt wurde.
Alle Gemeindeangestellten und politischen Verwalter haben im Falle eines Freispruchs vor Gericht in Streitsachen, die ihre Funktion betreffen, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Prozesskostenerstattung durch die Gemeinde. „Die Regeln sind für alle gleich und ein wichtiger Schutzmechanismus: Wer freigesprochen wird, hat die Unterstützung der Gemeinde in jedem Fall verdient“, sagte Bürgermeister Paul Rösch.
Dass Siebenförcher nun den Großteil ihrer Anwaltskosten von rund 60.000 trotzdem selbst bezahlen muss, liegt ebenfalls an der gesetzlichen Grundlage. Erstens gilt die Kostenerstattung nur für eine anwaltliche Vertretung, während Siebenförcher auch eine zweite Kanzlei hinzugezogen hatte. Und zweitens ist laut Gesetz eine Kostenerstattung nur in Höhe der vom Gericht festgesetzten Tarifgrenzen für die jeweiligen anwaltlichen Leistungen möglich – in diesem Fall etwa 38.000 Euro.
Von den drei Anklagepunkten stand aber nur einer, nämlich der Vorwurf des Amtsmissbrauchs, in direkter Verbindung mit dem von Siebenförcher ausgeübten Mandat. Mit 12.464,38 Euro erhält sie daher nun etwa ein Drittel der vorgesehenen Summe