Von: luk
Lana – “Die Lananer Gemeindeverwaltung misst in der Naherholungszone Falschauer mit zweierlei Maß: Scharfe Regeln gibt es für Bürger, welche die Naherholungszone nutzen wollen, kaum Regeln gibt es für einen mit Gemeindeverantwortlichen befreundeten Unternehmer, der ein Areal neben der Naherholungszone weiterhin als Ablagerungsplatz nutzt, obwohl dieses Areal längst schon wieder hätte in landwirtschaftliches Grün zurück gewidmet hätte werden müssen”, kritisiert der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder.
“Bekanntlich wurde auf einem Areal neben der Naherholungszone Falschauer im landwirtschaftlichen Grün eine provisorische Schottergrube betrieben und ein Unternehmer dufte das Areal einige Jahre nützen. Der Unternehmer hatte das Areal in einer Bannzone seit 2007 mit Genehmigung der Gemeinde genutzt, mit der Auflage, das Gelände nach der provisorischen Nutzung wieder in den ursprünglichen Zustand als Landwirtschaftsgrund zurückzuführen. Mehrmals hatte der Unternehmer in den vergangenen Jahren, mit Unterstützung der Gemeindespitze, die dauerhafte Nutzung des Geländes als Unternehmensgrund beantragt, um dort sein Unternehmen fortzuführen. Dagegen sprachen klare landschaftliche Gründe und folgerichtig wurde diese dauerhafte Nutzung dann auch Anfang 2017 definitiv von der Landesregierung abgelehnt. Dennoch hat der Unternehmer das Gelände unter den Augen der Gemeindespitze bisher nicht nur nicht zurückgestaltet in landwirtschaftliches Grün, sondern es wird weiterhin als Ablagerungsplatz für Erde und Steine genutzt, mit ständigen An- und Abfahrten von LKWs, in unmittelbarer Nähe der Nahererholungszone, in einer Bannzone nahe dem Biotop Falschauer”, so Pöder in einer Aussendung.
Die Landesraumordnungskommission hat dem Vorhaben eine deutliche Absage erteilt, so Pöder. Das Areal grenze unmittelbar an das Natura-2000-Gebeit an und liege innerhalb einer landschaftlichen Bannzone. Das Unternehmen solle einen anderen Standort suchen.
“Die Landesregierung hatte bereits 2012 die Umwandlung in eine Gewerbezone im Ausmaß von fast 13.000 Quadratmeter neben der Naherholungszone Falscher abgelehnt. Diese Haltung wurde Anfang 2017 bestätigt”, erinnert der Landtagsabgeordnete.