Von: mk
Bozen – Nach wie vor warten gemeinnützige Vereine auf eine einfachere Regelung der Bezahlung von kurzen Arbeitseinsätzen. Während es in Rom gelungen ist, für die Bereiche Tourismus und Landwirtschaft sowie in der Familienbegleitung Ausnahmeregelungen einzuführen, schauen Non Profit Organisationen weiter durch die Finger.
Gemeinnützige Organisationen fordern eine Wiedereinführung der Voucher für das Gemeinwesen. Sie wollen Erleichterungen, um Gelegenheitsarbeit flexibel und unbürokratisch entlohnen zu können. „Der aktuell nötige Arbeitsaufwand ist enorm und die seit dem Wegfall der Lohngutscheine vor zwei Jahren entstehenden Mehrkosten sind für die Verbände auf Dauer nicht tragbar. Werden die Kosten nicht durch Landesbeiträge aufgefangen, können wichtige Entlastungsdienste für Familien auf lange Sicht nicht mehr angeboten werden“, erklärt der Dachverband für Soziales und Gesundheit.
Der Dachverband hat sich an die Landesregierung und die Südtiroler Parlamentarier in Rom gewandt, um so schnell als möglich eine bessere Regelung zu erwirken. Was für andere Bereiche wie Tourismus und Landwirtschaft möglich ist, soll auch für das Gemeinwesen gelten.
„Die Möglichkeit zur Vergütung gelegentlicher Arbeiten ist enorm wichtig, denn im Non Profit Bereich wird zwar vieles mit Hilfe von Freiwilligen geleistet, aber längst nicht alles. So können etwa wichtige Ferien-, Entlastungs- und Betreuungsangebote nicht ausschließlich durch unentgeltlich arbeitende Freiwillige abgedeckt werden. Beispiele sind die Sonntags- oder Wochenendbetreuung von Menschen mit Behinderung, oder die Begleitung bei Ferienaufenthalten von Menschen mit Behinderungen. Solche Angebote braucht es, um die ansonsten 24-Stunden rundumbetreuenden Eltern und Familien im Alltag zu entlasten. Es geht aber auch um die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sommer“, so der Dachverband.
Unisono sprechen sich deshalb gemeinnützige Organisationen aus dem Sozialbereich, dem Gesundheitswesen aber auch aus dem Jugendbereich für eine Vereinfachung der Bezahlung bei kurzzeitigen Gelegenheitsarbeiten aus.
„Die Voucher waren sehr praktisch, um gelegentliche Helfer einfach und unbürokratisch einzusetzen und zu bezahlen. Die von der Regierung Gentiloni 2017 eingeführte Neuregelung hat zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand geführt. Bei einem Verband wie der Lebenshilfe geht es immerhin um mehr als 100.000 Euro im Jahr an zusätzlichen Kosten, die abgedeckt werden müssen“, erklärt der Dachverband. Beim AEB – Arbeitskreis Eltern Behinderter und bei der Arbeitsgemeinschaft für Behinderte geht es jeweils um die Bezahlung von rund 40 Personen für jeweils ein bis zwei Wochen. Die Mehrkosten betragen dort jeweils rund 25.000 Euro im Jahr – ein schöner Batzen Geld. Geld das entweder durch Eigenmittel, Spenden oder Landesbeiträge abgedeckt werden muss.
„Es braucht die Wiedereinführung des Vouchersystems für das Vereinswesen um für eine koordinierte und angeleitete Tätigkeit mit der Dauer von einer oder wenigen Wochen eine günstigere Abwicklung zu haben, wie es etwa durch das Vouchersystem durchaus machbar wäre“, fordert der Dachverband.