Von: luk
Bozen – “Die Ankündigung der italienischen Regierung, die Leistungen für die Asylwerber spürbar einschränken zu wollen, war überfällig. Die Reduzierungen werden zwar auch für Südtirol greifen, aber hierzulande sind das Land und die Gemeinden zusätzlich aufgerufen, die Leistungen einzuschränken.” Der freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas fordert eine entsprechende Weichenstellung in Südtirol.
„Die Gesamtkosten für die Unterbringung und Betreuung lassen sich relativ einfach hochrechnen, da sie im Wesentlichen auf die Vergütung des Staates von 28 Euro pro Tag und Person gründen. Bei einer geschätzten Anwesenheit im Jahresdurchschnitt von ungefähr 1.600 Personen ergibt sich eine Gesamtsumme von zirka 16.350.000 Euro, welche wie gesagt vom Staat zur Verfügung gestellt wird“, zitiert der freiheitliche Landtagsabgeordnete einleitend aus der Antwort auf eine Anfrage, welche er im vergangenen Jahr der Landesregierung stellte. „Unabhängig welche Körperschaft die Mittel bereitstellt, es handelt sich stets um Steuergelder“, gibt der freiheitliche Landtagsabgeordnete zu bedenken.
„Bei den über 16 Millionen Euro jährlich handelt es sich rein um die Kosten der Unterbringung. Hinzu kommen die Kosten für die Adaptierungsarbeiten an den Strukturen, welche zwischen 500.000 und 800.000 Euro als Jahresgesamtausgaben beziffert werden“, hält Blaas fest. „Das Land und viele Gemeinden haben finanzielle Anstrengungen unternommen, um auf Druck der SVP-Landesregierung Unterbringungsmöglichkeiten für Asylwerber zu realisieren“, so Blaas.
„Tatsache ist, dass die Mittel vorwiegend Illegalen, Wirtschaftsmigranten und Glücksrittern zugutekommen und nicht Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention. Die Wenigsten dieser Personen sind tatsächlich asylberechtigt. Asyl bedeutet immer nur Schutz auf Zeit und ist ein individuelles Recht und kein Fahrschein zur illegalen Einwanderung. Tatsächlich ist der Großteil der sogenannten „Flüchtlinge“ der Kategorie der illegalen Einwanderer, der Wirtschafts- und Sozialstaatmigranten sowie der Glücksritter zuzurechnen. Sie beanspruchen jene Mittel für sich, die den tatsächlich Verfolgten und Unterdrückten zustehen würden“, erklärt Blaas.
„Es braucht eine verbindliche Einschränkung der Ausgaben und der Leistungen für Asylwerber und nur tatsächlich Verfolgten soll Schutz gewährt werden. Alles andere ist von unserer Rechtsordnung nicht gedeckt. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Asylanten nachdem der Grund für ihren Schutzstatus ausgelaufen ist, in ihre Herkunftsländer zurückkehren müssen“, hält der freiheitliche Landtagsabgeordnete abschließend fest.