Von: mk
Bozen – Vor wenigen Jahrzehnten war es durchaus üblich, dass ein Abbild des amtierenden Staatspräsidenten in den Klassenzimmern und Schulen montiert war. Derzeit amtiert Sergio Mattarella als zwölfter Präsident der Italienischen Republik und der Freiheitliche Landesparteiobmann Walter Blaas informierte sich über die derzeitige rechtliche Situation.
„Es wäre für Südtirol schon allein aus autonomiepolitischer und historischer Sicht nicht nachvollziehbar gewesen, wenn die Schulen verpflichtet gewesen wären, ein Abbild des amtierenden Staatspräsidenten vorweisen zu müssen“, hält der Freiheitliche Landesparteiobmann Walter Blaas in einer Aussendung einleitend fest.
„‘Während königliche Dekrete aus dem Jahr 1924 und 1928 vorsehen, dass in jedem Klassenraum das Abbild des Königs anzubringen ist, wird darauf hingewiesen, dass mit Gesetz vom 5. Februar 1998, Nr. 22, allgemeine Bestimmungen über den Gebrauch der Flagge der Italienischen Republik und der Europäischen Union erlassen wurden‘“, zitiert Blaas aus der vorliegenden Antwort auf seine Anfrage.
„Nachdem Italien eine Republik wurde und somit kein König mehr vorhanden ist, sind diese Dekrete gegenstandslos“, erörtert der Freiheitliche Landesparteiobmann. „Durch Neuregelungen und aufgrund des Fehlens weiterer staatlicher Bestimmungen, aus denen eine klare Pflicht zur Montage des Abbildes des Staatspräsidenten in den Klassenzimmern hervorgeht, ist die Angelegenheit hinfällig“, hält der Freiheitliche Landesparteiobmann abschließend fest.