Von: luk
Bozen – „Das mittlerweile in Umlauf gebrachte Vademecum von Landeshauptmann Arno Kompatscher, welches dieser an die SVP-Amtsträger verteilt hat, könnte von einer Werbeagentur verfasst worden sein. Oder handelt es sich beim Verfasser um Senator Karl Zeller, wie selbst SVP-Insider vermuten? Da es mit Sicherheit nicht etwa von SVP-Obmann Achammer oder aus der SVP-Zentrale, sondern offiziell vom Landeshauptmann stammt und nur an SVP-Amtsträger verteilt wurde, stellt sich einerseits die Frage, wer es tatsächlich verfasst hat, andererseits aber auch jene, wer es in Auftrag gegeben und gegebenenfalls bezahlt hat. Warum hat es der Landeshauptmann nur an SVP-Vertreter verteilt?“, schreibt der freiheitliche Fraktionssprecher im Landtag, Pius Leitner, in einer Aussendung.
Im Vademecum des Landeshauptmanns werde die kühne Behauptung aufgestellt, dass eine NEIN-Stimme eine Stimme gegen die Schutzklausel und gegen neue Kompetenzen sei. Kritiker würden das gerade Gegenteil behaupten. Demnach verhindere ein NEIN, dass ein ganzer Katalog von Zuständigkeiten, die Südtirol aufgrund der Besserstellungsklausel 2001 erhalten habe, gestrichen werde. Dazu zählen rund 20 Bereiche, darunter die Koordinierung der Finanzen, die Energie, die Forschung und Entwicklung, die Universität, der Außenhandel, die Zusatzvorsorge, die Berufe, strategische Infrastrukturen, Zivilschutz, große Verkehrswege usw.
„Man muss schon ein sehr großes Vertrauen in den italienischen Staat bzw. in italienische Regierungen haben, wenn man glaubt, neue Bereiche mit Zustimmung des Parlaments zu bekommen. Angesichts der Tatsache, dass künftig eine einzige Partei über 55 Prozent der Sitze in der Abgeordnetenkammer haben wird, sind die Stimmen der Südtiroler Abgeordneten bedeutungslos. Was nützen ein paar neue Zuständigkeiten, wenn rund 20 konkurrierende in Gefahr sind? Eine Kann-Bestimmung schützt Südtirol sicher nicht vor dem neuen Zentralismus, der von der so genannten Suprematie-Klausel geradezu zementiert wird. Ob Suprematie-Klausel, nationales Interesse oder Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis, der Staat behält sich vor, jederzeit in unsere ausschließlichen Zuständigkeiten einzugreifen. Man muss befürchten, dass in letzter Konsequenz der Verfassungsgerichtshof für die übergeordnete Rolle des Staates gegenüber unserer Sonderautonomie entscheidet. Daher muss man kein schlechtes Gewissen haben, gegen eine Übergangsbestimmung zu stimmen, die keine Sicherheit bietet. Dem Landtag steht kein Vetorecht gegen eine einseitige Änderung des Autonomiestatuts zu, da nützt auch das so genannte Einvernehmen wenig. Was, wenn es ein solches nicht gibt, der Staat aber zum Schutz der juridischen und wirtschaftlichen Einheit das nationale Interesse geltend macht? Insgesamt kann man aus Südtiroler Sicht nur mit NEIN stimmen, wenn man die Autonomie langfristig nicht aufs Spiel setzen will. Sollte sich die SVP tatsächlich für ein JA aussprechen, kann man ihr den Vorwurf der parteipolitischen Kurzsichtigkeit (wie viele Posten stehen zur Verteilung?) auf Kosten der Zukunft Südtirols nicht ersparen. Es geht um Südtirol und nicht um die Eigeninteressen einer Partei!“, so Leitner abschließend.