„Keine Abkürzungen auf römischen Pfaden erlauben“

FH: Landtag ist für Ortsnamen zuständig

Donnerstag, 21. Juli 2016 | 18:52 Uhr

Von: mk

Bozen – „Auch auf die Gefahr hin, dass mancher Südtiroler die Ortsnamengebung als unwichtig betrachtet und andere Probleme verständlicherweise als vorrangig erachtet, darf nicht vergessen werden, dass das äußere Erscheinungsbild für ein Land, zumal wenn dort sprachliche Minderheiten leben, für dessen kulturelle Identität von besonderem Belang ist. Daher bin ich entschieden dagegen, dass jetzt über die Sechserkommission eine Abkürzung gesucht wird. Die Ortsnamengebung ist und bleibt Zuständigkeit des Landtages, wie es Artikel 8 des Autonomiestatuts vorgibt. Es bestätigt sich, dass das Landesgesetz zur Ortsnamenregelung ein Fiasko mit Ansage war. SVP und PD haben dieses Gesetz im Alleingang in einem Hau-Ruck-Verfahren durch den Landtag gepeitscht, ohne Rücksicht auf Warnungen und Einwände. Man musste wahrlich kein Prophet sein, um eine Verfassungsklage seitens der Regierung vorauszusehen. Bei der Ortsnamenfrage ist bisher noch jede Regierung in Rom stur geblieben – und war sie noch so ‚autonomiefreundlich‘. Die seinerzeitigen Vorschusslorbeeren an Ministerpräsident Letta fanden bekanntlich keine Gegenliebe und auch Kompatschers Busenfreund Renzi hat die Verfassungsklage nicht zurückgezogen“, schreibt der freiheitliche Fraktionssprecher im Landtag, Pius Leitner, in einer Aussendung.

Laut Leitner sei auch eine Regelung auf der Grundlage des Fitto-Durnwalder-Abkommens nicht zielführend. Ortsnamen dürften kein Tauschgeschäft und keine Verhandlungsmasse sein.

„Ortsnamen sind Denkmäler der Sprach- und Siedlungsgeschichte eines Volkes und als solche in hohem Maße schützenswert. Willkürliche Übersetzungen sind ein Kulturfrevel und kommen einer Urkundenfälschung gleich. Daher können nicht paritätische Kommissionen (wo bleibt der Proporz?) die Lösung bringen, wo um jeden Namen gefeilscht wird, sondern es braucht eine Lösung im Geiste des historisch-kulturellen Hintergrundes und des Völkerrechts. Unser Vorschlag für eine Proporz- bzw. Prozentregelung, die der so genannten historischen Lösung sehr nahe kommt, entspricht den Vorgaben des Völkerrechts und sollte konkret diskutiert werden. Die politische Hypothek besteht darin, dass der gesamte Rechtsbestand weiterhin auf den faschistischen Dekreten von 1923 und 1940 beruht. Diese abzuschaffen, wäre endlich an der Zeit. Wer die Toponomastik dem politischen Tagesgeschäft oder gar parteipolitischen Abkommen ausliefert, betreibt Verrat an der Kultur und an der Wissenschaft“, so Leitner.

 

Bezirk: Bozen