Parteiobmann Walter Blaas will Rechte der Südtiroler verteidigen

FH: “Recht auf Gebrauch der Muttersprache einfordern”

Mittwoch, 31. August 2016 | 10:43 Uhr

Von: luk

 

Bozen – Das Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, veröffentlicht am 8. Mai 1989, schützt den Gebrauch der Muttersprache. Sämtliche Teile der öffentlichen Verwaltung, der Justiz und der Polizeikräfte in Südtirol müssen sich an die Gleichstellung der Sprachen halten. Der Freiheitliche Landesparteiobmann Walter Blaas will das Recht für die Bevölkerung gewahrt wissen und fordert mehr Sensibilität beim Minderheitenschutz.

„Den Verweis auf das Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, sollte sich jeder Bürger, der sich auf den Gebrauch der Muttersprache beruft, verinnerlichen“, empfiehlt der Freiheitliche Obmann und Abgeordnete zum Südtiroler Landtag einleitend. „Wir Südtiroler haben das verbriefte Recht die jeweilige Muttersprache im Verkehr mit den Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung und Körperschaften, den Gerichten und Polizeibehörden zu verwenden. Jeder Südtiroler hat das Recht auf eine öffentliche Verwaltung zu treffen, die der Landessprachen mächtig ist“, unterstreicht Walter Blaas.

„Nur der unermüdliche Einsatz für die errungenen Rechte schützt die deutsche und ladinische Minderheit“, erklärt Blaas, denn es sei keine Selbstverständlichkeit die Muttersprache benutzen zu dürfen. „Alle öffentlichen Einrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder einer regionalen Zuständigkeit nachgehen, müssen dieser Verpflichtung nachkommen“, so der Freiheitliche Landesparteiobmann, „und deshalb sind Ausnahmen und Weigerungen ausgeschlossen. Eine gesellschaftliche Verankerung dieses Grundsatzes wäre eine Möglichkeit der Missachtung desselben vorzubeugen und die zustehenden Rechte einzufordern.“

„Der regierenden SVPD-Mehrheit mangelt es an Sensibilität hinsichtlich der Autonomiebestimmungen zum Schutz der Minderheiten“, unterstreicht Blaas und verweist auf die CLIL-Experimente und die Gefahren der illegalen Masseneinwanderung. „Hinzu kommt, dass viele Internetauftritte von öffentlichen Einrichtungen nur in italienischer Sprache vorgefunden werden. Gemäß den Autonomiebestimmungen wäre eine entsprechende Übersetzung oder eine deutsche Version der Internetauftritte von Nöten“, unterstreicht Blaas abschließend.

Bezirk: Bozen