Von: mk
Bozen – „Der Schutz der deutschen und ladinischen Volksgruppe darf im Autonomiestatut nicht angetastet werden. Er ist nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil unserer Autonomie“, so Walter Blaas, Abgeordneter der Freiheitlichen.
Dies stellt der Abgeordnete der Freiheitlichen in einer Aussendung klar, nachdem es verschiedene Bestrebungen auf regionaler Ebene gibt, vom historischen Schutz der Volksgruppen im Autonomiestatut abzugehen.
„Der Forderung, die strikte Trennung zwischen autochthonen und nicht-autochthonen Minderheiten aufzugeben, wie beispielsweise von Senator Francesco Palermo vertreten, darf nicht nachgegeben werden“, erklärt Blaas, der in der Region eine diesbezügliche Anfrage eingereicht hatte.
Wie nun aus der Antwort des Regionalassessors für Sprachminderheiten Giuseppe Detomas auf die Anfrage von Walter Blaas hervorgeht, wurde in der Region eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um das Regionalgesetz Nr. 4 vom 26. April 1997 zu überarbeiten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe würden nun in einen diesbezüglichen Gesetzentwurf eingebaut, der derzeit in Ausarbeitung ist, so Detomas in seiner Replik.
Zudem pocht der Abgeordnete Blaas darauf, dass die Empfehlungen, die vom Trentiner Autonomiekonvent (Consulta) ausgearbeitet wurden, in diesem Gesetzestext der Region nicht übernommen werden. Ginge es nach einigen Vorschlägen der Trentiner Consulta, müssten der Begriff der historischen Volksgruppen beispielsweise neu definiert werden und deren Schutz würde auf die verschiedensten Sprachgruppen des Landes ausgedehnt. Auch das Gleichgewicht zwischen individuellem und kollektivem Schutz müsste nach Dafürhalten der Consulta neu bestimmt werden.
„Zwar hat mir Assessor Giuseppe Detomas auf Nachfrage versichert, dass die Bestimmungen des zweiten Autonomiestatus nur geordnet und nicht wirklich abgeändert würden, aber dennoch ist jeder Versuch, den Volksgruppenschutz aufzuweichen, strikt abzulehnen“, so Walter Blaas von den Freiheitlichen in seiner Stellungnahme.